Stadt Basel

Basel-Stadt erweitert Feuerverbot auf 200 Meter zum Waldrand

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Der Kanton Basel-Stadt erweitert sein absolutes Feuerverbot von 50 auf 200 Meter zum Waldrand. Die Massnahme gilt ab Freitagmittag, wie das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) am Freitag mitteilte.

Der Kanton Basel-Stadt verschärft seine Massnahmen aufgrund anhaltender Trockenheit. (Symbolbild)
Der Kanton Basel-Stadt verschärft seine Massnahmen aufgrund anhaltender Trockenheit. (Symbolbild) - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Gemäss Communiqué gilt das Verbot auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und eigene Grills. Über ein generelles Feuerwerksverbot im Siedlungsgebiet zur Bundesfeier (31. Juli/1. August) werde in der kommenden Woche entschieden.

Die Waldbrandgefahr ist aufgrund anhaltend hoher Temperaturen und ausbleibender Niederschläge weiterhin gross, wie das WSU schreibt. Die Böden seien stark ausgetrocknet und die Situation werde sich in den kommenden Tagen nicht entspannen. Vielerorts sei die Streuschicht sehr trocken und die Vegetation zeige deutliche Symptome von Trockenstress.

Das WSU befürchtet im Fall eines Brandausbruchs eine hohe Feuerintensität und eine hohe Ausbreitungsgeschwindigkeit, wie es heisst. Es sei mit Kronenfeuern zu rechnen und ein Brand könne im Boden weiterschwelen und sich ausbreiten. Auch Windböen könnten eine rasche Ausbreitung begünstigen.

Weitere Verbote im Kanton Basel-Stadt umfassen das Wegwerfen brennender Zigaretten, anderer Rauchwaren oder Streichhölzer sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen. Ebenfalls untersagt ist derzeit das Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper sowie das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Feldern und Wiesen.

Weiterhin in Kraft ist auch das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Wiese und am Unterlauf der Birs.

Kommentare

User #1827 (nicht angemeldet)

Nur ein generelles Feuer- und Ferwerkverbot bringt etwas und muss zudem kontrolliert werden. Personal ist ja im Überfluss verfügbar.... .

User #3484 (nicht angemeldet)

Folgende Verbote wurden ausgesprochen: Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Ist eigentlich immer verboten Littering Fr. 100.– Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten. Ist eigentlich immer verboten! Das Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper ist verboten. Ist eigentlich immer verboten! Fr. 150 ausser am 31. Juli, am 1. August sowie am 31. Dezember zwischen 18 und 01 Uhr des Folgetages ist das Abbrennen von privatem Feuerwerk gestattet. Es ist verboten, Motorfahrzeuge auf Feldern und Wiesen zu parkieren. Ist eigentlich immer verboten! Parkieren auf Naturboden Fr. 100

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