Stadt Basel

Baufälliges Bauernhaus: Muss Kanton Millionen blechen?

Katharina Lehmann
Katharina Lehmann

Basel 15.11.2024 - 12:18

Die Renovierung eines denkmalgeschützten Bauernhauses in Bettingen BS könnte den Kanton Basel-Stadt Millionen kosten.

Bauernhaus Bettingen
So sah das Bauernhaus in Bettingen BS 2020 aus. Mittlerweile erhielt das Haus ein Notdach. - SRF

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Denkmalschutz führt im Kanton Basel-Stadt zu Rechtsstreitigkeiten.
  • Die Renovierung eines alten Bauernhauses kostet Millionen.
  • Dem Besitzer ist es nicht möglich, eine derartige Summe aufzubringen.

Ronald Iff, Besitzer eines denkmalgeschützten Bauernhauses in Bettingen BS, ringt seit Jahren mit den Behörden um Entschädigungen.

Seit 1968 steht das Gebäude leer und die Renovierung würde nach Schätzungen zwischen 1,9 und 2,3 Millionen Franken kosten. Diese Kosten übersteigen diejenigen eines Neubauprojekts weit und sind für Iff, der das Gebäude geerbt hat, nicht leistbar.

Bauernhaus Bettingen 2
Der Zerfall ist dem Bauernhaus in Bettingen BS anzumerken. (Stand 2020) - SRF

Der Besitzer argumentierte laut «Basler Zeitung», dass eine kostendeckende Miete bei den bescheidenen Raumverhältnissen des Hauses unwahrscheinlich ist. Eine Refinanzierung der Renovierung über Mieteinnahmen ist daher nahezu unmöglich.

Denkmalschutz eine materielle Enteignung?

Das Gericht soll jetzt entscheiden, ob der Denkmalschutz eine materielle Enteignung darstellt und Iff dafür vom Kanton entschädigt werden muss. Dies hängt von der Bewertung ab, ob das Gebäude auch ohne Denkmalschutz unbenutzbar wäre und somit keine Wertminderung erfahren hätte.

Im Zwischenentscheid stellte die Expropriationskommission fest, dass die Aufnahme der Liegenschaft ins kantonale Denkmalverzeichnis eine materielle Enteignung darstellt. Das bedeutet, dass der Kanton Iff entschädigen muss.

Denkst du, der Kanton sollte Eigentümerinnen und Eigentümer bei Belangen des Denkmalschutzes finanziell unterstützen?

Ob es allerdings dazu kommt, ist laut der «Basler Zeitung» noch nicht klar. Das Basler Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) hat nun die Möglichkeit, den Entscheid über den Rechtsweg anzufechten.

Erst wenn ein allfälliges höheres Gericht der Expropriationskommission recht gibt, wird über die Höhe der Entschädigung, die der Kanton Iff bezahlen müsste, entschieden.

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