Beauty-Chefin lässt junge Angestellte für 3.45 Franken schuften

Die Betreiberin eines Basler Beauty-Salons nutzte ihre Angestellten schamlos aus. Sie bezahlte ihnen einen Hungerlohn – weniger als vier Franken pro Stunde.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Kosmetikstudio in Basel bezahlte seinen Angestellten einen Hungerlohn.
- Die Mitarbeitenden verdienten weniger als vier Franken die Stunde.
- Zudem nahm die Betreiberin illegale Lippen-Unterspritzungen vor.
Im Juli 2022 trat im Kanton Basel-Stadt ein Mindestlohngesetz in Kraft.
Dieses besagte zum Zeitpunkt der Einführung, dass Angestellte pro Stunde mindestens 22.83 Franken verdienen müssen. Inzwischen ist der Mindestlohn gar auf 23.92 Franken angestiegen.
Das interessierte die Inhaberin eines Beauty-Salons in Basel aber herzlich wenig. Sie pfiff auf den Mindestlohn – und liess ihre Angestellten für einen Hungerlohn arbeiten.
Die 40-jährige Betreiberin rasselte mit ihrem Kosmetikstudio im St. Johann-Quartier in eine Kontrolle, wie die «BZ» schreibt.
Dort kommt aus: Ihren Angestellten zahlte sie weniger als vier Franken pro Stunde!
500 Stunden Arbeit – 3.45 Franken Stundenlohn
So beispielsweise einer 22-Jährigen, die im Beauty-Salon beschäftigt war. Sie arbeitete 364 Stunden im Studio. Und verdiente dabei nur 3.64 Franken.
Noch härter traf es eine 20-jährige Arbeitskollegin. Sie rackerte ganze 500 Stunden im Salon. Und erhielt dafür nur den Mini-Lohn von 3.45 Franken pro Stunde.
Ebenfalls betroffen war eine dritte, 19-jährige Angestellte. Sie verdiente bei einem variablen Stundensatz zwischen 3 und 5 Franken.
Illegale Lippen-Unterspritzungen
Nicht die einzigen Versäumnisse, die im Beauty-Salon in Basel aufgedeckt wurden, berichtet die «BZ». Bei der Kontrolle kommt zudem aus: Keine der Angestellten hatte eine Ausbildung auf dem Gebiet.
Und auch die Geschäftsführerin selbst arbeitet nicht nach Vorgaben. Sie spritzte Lippen auf – mit Hyaluronsäure.
Etwas, das in der Schweiz nur Ärztinnen und Ärzten vorbehalten ist. Die Arzneimittel beschaffte sie selber.
Bussen von rund 12'000 Franken
Zudem nutzte sie Lasergeräte aus China. Diese verfügten jedoch nicht über den nötigen Konfirmitätsnachweis.
Und auch andere Geräte zur Fettzellenzerstörung durch Kälte und ein Ultraschallgerät zur Faltenglättung waren nicht zugelassen.
Insgesamt kamen so Bussen von rund 12'000 Franken gegen die Betreiberin und ihren Salon zustande.
Wegen Körperverletzung und Verstössen gegen das Heilmittelgesetz. Und wegen Verstössen gegen das Strahlen- und Mindestlohngesetz.