Stadt Basel

Beide Basel wollen fünf ambulante Medizin-Fachgebiete limitieren

Keystone-SDA Regional
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Basel 08.01.2025 - 16:47

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft planen, die Anzahl der ambulanten Angebote in bestimmten medizinischen Fachgebieten zu begrenzen.

Krankenhausreform
Beide Basel wollen fünf ambulante Medizin-Fachgebiete limitieren. (Symbolbild) - Marijan Murat/dpa

Die ambulanten Angebote auf den Fachgebieten Gefässkrankheiten, Handchirurgie, Orthopädie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sowie Plastische Chirurgie sollen in beiden Basel limitiert werden. Die beiden Gesundheitsdirektionen haben dazu Spitäler, Fachverbände und weitere Kantone der Nordwestschweiz zu einer Anhörung eingeladen.

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wollen mit der Festsetzung von Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich die Bundesvorgaben für die ambulante Zulassungssteuerung umsetzen, wie die beiden Gesundheitsdirektionen am Mittwoch mitteilten. Die Anhörung läuft bis Mitte Februar.

Mit einer Teilrevision ihrer Gesundheitsgesetze haben die beiden Kantone die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. In Basel-Stadt ging diese stillschweigend über die Bühne, in Baselland war eine Volksabstimmung nötig. Im September 2024 hat die Baselbieter Stimmbevölkerung die Gesetzesrevision mit über 61 Prozent Ja-Stimmen klar abgesegnet.

Bekämpfung von Überkapazitäten

Die beiden Kantone wollen respektive müssen gemäss Bundesvorgaben Überkapazitäten in Spezialdisziplinen abbauen, um damit einen Beitrag zur Eindämmung des Wachstums der Gesundheitskosten zu leisten. Anvisiert werden namentlich die Fachgebiete Gefässerkrankungen, Handchirurgie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sowie Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie.

Besonders auf diesen Gebieten weisen Basel-Stadt und Baselland im schweizweiten Vergleich eine «sehr hohe Ärztedichte» aus, wie die beiden Kantone bereits früher mitteilten. Auf der anderen Seite zeige sich eine angespannte Lage bei Haus- und Kinderärztinnen und -ärzten, vor allem in ländlichen Gegenden.

Auf diesen Gebieten werde eine Höchstzahl der ärztlichen Angebote pro Kanton festgelegt, heisst es. Der Vollzug werde aufgrund des Territorialprinzipes aber kantonal sein; die Zulassung wird also nur für den Kanton gelten, in dem sie erteilt wurde.

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