Beschlagnahmter Lamborghini bleibt bei der Staatsanwaltschaft

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Liestal,

Das Bundesgericht hat die Beschlagnahme des geleasten Lamborghinis einer Familie im Kanton Basel-Landschaft bestätigt.

Lamborghini
Ein Lamborghini einer Familie aus dem Kanton Basel-Landschaft wurde beschlagnahmt. - keystone

Ein Lamborghini einer Familie aus dem Kanton Basel-Landschaft wurde beschlagnahmt. Der Stiefsohn drückte bei einer Ausfahrt zu stark aufs Gaspedal und dies nicht zum ersten Mal.

Den Lamborghini geleast hatte der Papa, als Halter eingetragen war der Stiefsohn und benützt hat den Luxuswagen die ganze Familie. So war es zumindest bis im November 2025, als die basellandschaftliche Staatsanwaltschaft das Auto beschlagnahmen liess. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Der Stiefsohn war im April des gleichen Jahres mit dem Lamborghini unterwegs – just als die Polizei auf dem ganzen Kantonsgebiet mehrere koordinierte Verkehrskontrollen durchführte. Im Fokus standen grobe Verkehrsregelverletzungen und sogenannte «Auto-Poser».

Der Lamborghini fiel nicht nur wegen des etwas laut schnurrenden Motors auf. Der Stiefsohn hatte das Gefährt ausserdem auf einer 80er-Strecke auf über 140 km/h beschleunigt. Dies ergab die Geschwindigkeitsberechnung auf der Grundlage einer Aufnahme einer Verkehrsüberwachungskamera.

Laufendes Strafverfahren

Das Strafverfahren wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln läuft. Damit der Spross der basellandschaftlichen Familie nicht nochmals in Versuchung kommt, liess die Staatsanwaltschaft Auto, samt Schlüssel, Kontrollschild und Fahrzeugausweis abholen.

Das war zulässig, wie das Bundesgericht schreibt. Es hat eine Beschwerde des Vaters abgewiesen und auf jene des Sohnes ist es nicht eingetreten. Der Stiefsohn war nicht das erste Mal mit dem Strassenverkehrsgesetz in Konflikt geraten, was ihm bereits von der Vorinstanz keine positive Prognose bescherte.

Zudem hatte er sich gemäss Urteil schon früher über familieninterne Anweisungen hinweggesetzt. Insofern sei die Beschlagnahme ein geeignetes und verhältnismässiges Mittel, um weitere Tempoexzesse zu verhindern, schliesst das Bundesgericht. (Urteile 7B_1210 und 1211/2025 vom 21.8.2026)

Kommentare

User #1248 (nicht angemeldet)

Auto Verschrotten da Tatwaffe und der Herr Papa darf dann den Neupreis an den Leasing Geber überweisen.

User #2133 (nicht angemeldet)

Laut "schnurrender" Motor, genau mein Humor

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