Blatter und Platini verteidigen Fifa-Zahlung vor Gericht in Muttenz

Der Berufungsprozess gegen Joseph Blatter und Michel Platini startete am Montag in Muttenz BL.

Der Berufungsprozess gegen Joseph Blatter und Michel Platini hat am Montag in Muttenz BL begonnen. Gegenstand der Verhandlung ist eine 2-Millionen-Zahlung aus der Fifa-Kasse. Die beiden ehemaligen Fussballfunktionäre halten an deren Rechtmässigkeit fest. Die Fifa war am Prozess nicht dabei und wurde aus der Verhandlung ausgeschlossen.
«Ich fühle mich kräftig genug, um auszusagen und dabei zu sein», sagte der ehemalige Fifa-Präsident Sepp Blatter, der in wenigen Tagen seinen 89. Geburtstag feiern wird. Er beteuerte bei der Befragung seine Unschuld. «Wenn man von Fälschungen, Lügen und Betrug spricht – das bin ich nicht, in meinem ganzen Leben nicht», sagte Blatter.
Platini: «Ein Wort ist ein Wort»
Er verteidigte die Zahlung eines Beraterhonorars von zwei Millionen Franken an Platini im Jahr 2011 nach einer mündlichen Vereinbarung Ende der 1990er-Jahre. Der Gerichtspräsident fragte ihn, weshalb nicht von Anfang ein schriftlicher Vertrag über die Beratertätigkeit von Platini bei der Fifa bestand.
Blatter betonte daraufhin, dass bei dieser mündlichen Vereinbarung alles mit rechten Dingen zugegangen sei: «Wenn Platini mir sagt, wir seien ihm zwei Millionen Franken schuldig, dann bezahlen wir ihm das – ich sehe da nichts Unehrliches dabei», sagte der ehemalige Fifa-Präsident.
Platini erklärte, er hätte nach der mündlichen Vereinbarung mit Blatter den Betrag auch dann verlangt, wenn dieser nicht mehr Fifa-Präsident gewesen wäre. Schliesslich habe ihm nicht Blatter das Geld geschuldet, sondern der Weltfussballverband. «Wenn die Fifa sich geweigert hätte, das zu bezahlen, hätte ich ein Gerichtsverfahren angestrebt – ein Wort ist ein Wort», sagte der Beschuldigte bei der Befragung vor Gericht.
Fifa-Finanzdirektor Kattner als Zeuge im Prozess
Platini stellte im Jahr 2011 der Fifa für seine Beratertätigkeit in den Jahren 1998 bis 2002 vier Tranchen à je 500'000 in Rechnung, wie aus dem Beleg in der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft hervorgeht. Das Gericht lud den damaligen Fifa-Finanzdirektor Markus Kattner als Zeuge ein. Dieser sagte aus, dass bei der besagten Zahlung an Platini das interne Organisationsreglement eingehalten worden sei.
Die formellen Voraussetzungen seien erfüllt gewesen. Die Verteidiger der beiden Beschuldigten konnten vor Gericht einen Teilerfolg verbuchen. Sie beantragten, die dispensierte Privatklägerin Fifa vom Berufungsprozess auszuschliessen.
«Wo ist die Fifa? Was ist ein Fussballspiel ohne gegnerische Mannschaft?», fragte Platinis Anwalt Dominic Nellen. Er warf dem Verband unter anderem vor, bei der Anschlussberufung keine Begründung eingereicht zu haben.
Fifa bleibt Partei im Prozess
Gerichtspräsident Roland Hofmann bestätigte, dass der Weltfussballverband bis dato keine schriftliche Begründung eingereicht habe. Somit stelle das Gericht fest, dass die Anschlussberufung als zurückgezogen gelte. Somit gilt sie nicht mehr als Nebenklägerin.
Der Verzicht auf die Teilnahme an der Verhandlung werde aber nicht als Gleichgültigkeit gedeutet, sondern dass die Fifa an ihren erstinstanzlichen Anträgen festhalte, sagte Hofmann. Somit bleibt die Fifa Partei am Gericht, wenn auch nur noch im «Seitenwagen» der Bundesanwaltschaft. Somit könnte die Fifa als Privatklägerin im Falle eines erneuten Freispruchs das Urteil nicht mehr weiterziehen.
Urteil wird am 25. März verkündet
Die Bundesanwaltschaft wirft Blatter und Platini wahrheitswidrige Angaben gegenüber Fifa-Mitarbeitern vor. Die in Rechnung gestellten Leistungen hätten nicht den Vereinszwecken der Fifa gedient, sondern seien einzig «zur Anhäufung des Vermögens» von Platini bestimmt gewesen, heisst es in der Anklageschrift.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona sprach Blatter und Platini im Juli 2022 «im Zweifel für den Angeklagten» vom Vorwurf des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung frei. Die Bundesanwaltschaft konnte das Gericht nicht überzeugen, dass das Geld in Wirklichkeit nicht für Platinis vergangene Beratertätigkeiten ausbezahlt wurde.
Daraufhin legte sie gegen das Urteil Berufung ein. Eine ausserordentliche Berufungskammer rollt nun in den Räumlichkeiten des Baselbieter Strafjustizzentrums den Fall neu auf. Der Prozess ist auf drei bis vier Tage angelegt. Das Urteil wird am 25. März verkündet.