Hygiene-Mängel: Coop hat Schimmelwein aus Sissach BL noch im Regal

Weine der Buess AG aus Sissach BL sind trotz Hygiene-Skandal noch bei Coop erhältlich. Der Detailhändler hat sie nicht zurückgerufen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Buess AG aus Sissach steht seit Jahren wegen Hygienemängeln unter Druck.
- Coop beendete die Zusammenarbeit 2024, bekam ab dann keine Lieferung mehr.
- Einen Rückruf hat Coop trotzdem nicht veranlasst, einzelne Flaschen stehen noch im Regal
Wer dieser Tage in einer Coop-Filiale zur Weinflasche greift, könnte unbemerkt ein Produkt der Buess AG kaufen. Laut der «Basler Zeitung» stehen Weine des skandalumwitterten Sissacher Händlers noch immer im Regal.
Schimmel und Hygienemängel im Betrieb
Die Buess AG steht seit Jahren in der Kritik: Im Betrieb wurden Hygienemängel festgestellt, darunter Schimmelprobleme.

Der Kanton Basel-Landschaft mahnte Inhaber Laurent de Coulon wiederholt ab – dieser ignorierte die Auflagen konsequent. 2024 musste er sich deswegen vor Gericht verantworten.
Coop beendete Zusammenarbeit – räumte aber nicht auf
Coop-Mediensprecherin Clara Demin bestätigt gegenüber Nau.ch: Die Zusammenarbeit mit der Buess AG wurde 2024 beendet, seither kamen keine neuen Lieferungen mehr. «Vereinzelt können noch Flaschen in den Regalen stehen», räumt sie ein.
Einen Rückruf veranlasste Coop nicht. Solche erfolgen laut Demin nur in Abstimmung mit den Behörden. In diesem Fall wurde kein Rückruf veranlasst.
Kantonschemiker: Kein Risiko, aber unhygienisch
Dieses Risiko sieht Kantonschemiker Peter Brodmann gegenüber der «Basler Zeitung» nicht. Alkohol wirke desinfizierend, zudem werde der Wein vor dem Abfüllen filtriert – das entferne Verunreinigungen wie Hefen oder Schimmel grösstenteils.
«Wenn wir eine bewiesene Gesundheitsgefährdung festgestellt hätten, hätten wir die Abgabe verboten», sagt Brodmann. Verboten sind die Weine damit nicht – hygienisch hergestellt wurden sie trotzdem nicht.
Gericht ordnet Schlossaustausch an
Am Mittwoch eskalierte der Fall erneut: Das Baselbieter Verwaltungsgericht verfügte, dass die Schlösser der Buess AG ausgetauscht werden sollen. Dies, weil de Coulon sich seit Jahren nicht an Verfügungen halte.
Kantonschemiker Brodmann bezeichnet sein Verhalten als «Verweigerungshaltung», die man so kaum je erlebe. Rechtsvertreter Alex Hediger zeigt sich unzufrieden: Das Gericht habe neu gebaute Stahltanks und eine Renovation der Lagerhalle nicht berücksichtigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.











