Pistolenschuss vor Kindern in Aesch BL: bedingte Freiheitsstrafe

Das Baselbieter Strafgericht hat am Mittwoch eine 70-Jährige unter anderem wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Sie hatte aus Ärger über 1. August-Feuerwerk in nächster Nähe zu Kindern aus einer Pistole geschossen.

Das Gericht in Muttenz verurteilte die Rentnerin auch wegen mehrfacher Tätlichkeit, Nötigung sowie Vergehen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz. Der Sachverhalt sei erstellt und die Aussagen der betroffenen drei Buben seien glaubhaft, sagte der Gerichtspräsident: Die heute 70-Jährige feuerte unter Cannabis-Einfluss aus einer Distanz von 1 bis 2 Metern zu den Kindern einen Schuss ab. Sie hatte sich sich am 1. August 2023 bei einer Familiengartenanlage in Aesch über deren Feuerwerk aufgeregt.
«Ein geringes Abweichen hätte tödliche Folgen haben können», sagte der Gerichtspräsident weiter. Die Aussage der Beschuldigten, sie habe «in Richtung Himmel» geschossen, erachtete das Gericht nicht als plausibel. Nicht einmal die Beschuldigte selbst habe dies bei der Einvernahme so gezeigt.
Die 70-Jährige hütete am Abend der Bundesfeier einen Hund, der wegen des Feuerwerks in Stress geriet. Sie wollte den Buben im Alter von 7, 10 und 11 Jahren mit der Pistole «eine Lektion erteilen», wie der Richter schilderte. «Das Leben der Kinder ist höher zu gewichten als die Psyche des Hundes», sagte er weiter. Sie habe die Konfrontation gesucht und nachher zuhause die Waffe für eine Straftat geholt. Eine Skrupellosigkeit sei somit gegeben.
Entgegen Forderung der Staatsanwaltschaft verurteilte das Strafgericht die Frau nicht wegen einfacher Körperverletzung, sondern erteilte ihr eine Busse wegen Tätlichkeiten. Die Buben litten nach der Schussabgabe unter einem Tinnitus, der aber bald wieder verschwand. Mangels objektiver Feststellung einer längeren Krankheit blieb das Gericht daher bei der Tätlichkeit. Deswegen und wegen des Cannabiskonsums muss die Seniorin eine Busse von 350 Franken. bezahlen.
Das Gericht milderte die Länge der bedingten Freiheitsstrafe ab, da es die Schuldfähigkeit bei der Rentnerin als vermindert einstufte Wie ein psychiatrisches Gutachten festhält, war die Steuerungsfähigkeit bei ihr eingeschränkt. Die Frau leidet sie unter Depressionen. Zum Tatzeitpunkt stand sie unter Cannabis-Einfluss – sie konsumierte das nebst den verschriebenen Antidepressiva als Selbstmedikation.
Bei der Konzentration, die gerichtsmedizinisch bei ihr festgestellt wurde, sei sie nicht einmal mehr fahrfähig gewesen, sagte der Richter weiter. Die Frau war nicht vorbestraft. Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren gelangte das Gericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Die Rentnerin wird aufgrund ihrer finanziellen Situation die Verfahrens- und Expertenberichtskosten sowie die Gerichtsgebühr von zusammengerechnet rund 30'000 Franken nicht bezahlen können. «Infolge Uneinbringlichkeit» gehen diese Kosten zulasten des Staates. Die 70-Jährige muss ihre Psychotherapie weiterführen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.




