Vorberatende Kommission gegen Baselbieter Wahlreform
Liestal 03.09.2024 - 18:20
Von einer Wahlreform will die vorberatende Justiz- und Sicherheitskommission des Baselbieter Landrats nichts wissen.
Die vorberatende Justiz- und Sicherheitskommission des Baselbieter Landrats will nichts von einer Wahlreform wissen. Sie beantragt dem Parlament Nichteintreten auf eine Regierungsvorlage.
Der Entscheid fiel mit 7 zu 6 Stimmen knapp, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Bericht der Kommission hervorgeht. Die ablehnende Seite sehe in der Reform keinen Mehrwert.
Das neue Wahlrechtsmodell sei kaum verständlicher und den Stimmberechtigten kaum besser zu vermitteln als das heutige Wahlrecht, heisst es im Bericht.
Die Minderheit führte gemäss Bericht aus, dass es zur schweizerischen Rechtskultur gehöre, den Volkswillen möglichst genau umzusetzen. Zudem sei die Vorlage im Auftrag des Landrats ausgearbeitet worden.
Mehrheit gegen Reform
Die ablehnenden Kreise würden die Haltung ihrer Parteien vertreten. Im Landrat hatten sich SVP und FDP gegen eine Reform gewehrt.
Bei Wahlen in den Baselbieter Landrat sollen ab 2027 die proportionalen Parteistärken künftig besser abgebildet und die Sitzsprünge zwischen den Wahlkreisen verringert werden.
Das Parlament hatte die Regierung im September 2022 damit beauftragt, eine Vorlage zur Revision des Wahlrechts nach kantonsweitem Doppelproporz-System auszuarbeiten.
Mit der Anpassung soll die Vertretung der verschiedenen Kantonsteile im Landrat gemäss Regierungsrat auf eine neue, bessere Rechtsgrundlage gestellt werden.
Das heutige Wahlsystem für den Landrat bildet gemäss Regierung den Proporz teilweise nur verzerrt ab und führt zu schwer erklärbaren Sitzverschiebungen zwischen den Wahlkreisen.