Bundesfeier am Rhein: Sperrungen und Hinweise

Zur Bundesfeier am 31. Juli 2025 in Basel werden Tausende erwartet. Sperrungen, Regeln und Feuerwerksvorgaben sorgen für Sicherheit und reibungslosen Ablauf.

Wie die Stadt Basel mitteilt, am Donnerstag, 31. Juli 2025, findet erneut die Bundesfeier am Rhein statt. Zu diesem Grossanlass werden wiederum mehrere Tausend Besucher erwartet.
Dies erfordert verkehrspolizeiliche Massnahmen. Die Kantonspolizei Basel-Stadt ruft insbesondere auswärtige Gäste dazu auf, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
Darüber hinaus hat sie ihr Sicherheitsdispositiv überprüft und wird am 31. Juli 2025 im Festperimeter der Bundesfeier am Rhein mit einer sichtbaren Präsenz vor Ort sein.
Sperrungen rund um die Mittlere Brücke ab 16 Uhr
Ab 16 Uhr wird die Mittlere Brücke für den Individualverkehr – inklusive Velofahrende – gesperrt. Eine Stunde später, ab 17 Uhr, ist auch der öffentliche Verkehr (ÖV) davon betroffen.
Umleitungen und weitere Informationen sind auf den Kanälen der Basler Verkehrs-Betriebe verfügbar. Zeitgleich mit der Sperrung der Mittleren Brücke werden die Marktgasse sowie die Eisengasse für den Verkehr geschlossen.
Auf der Kleinbasler Seite ist die Zufahrt zur Brücke ab der Kreuzung Greifengasse/Rheingasse nicht mehr möglich. Ab 21 Uhr werden zudem die Wettstein- und Johanniterbrücke für den Individualverkehr gesperrt (Änderungen kurzfristig möglich).
Je nach Situation kann es auch zu zusätzlichen lokalen Einschränkungen kommen. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Inhaberinnen und Inhaber von Dauerparkplätzen in Einstellhallen werden weiterhin zufahren können.
Sicherheitsregeln und Tipps für Besucher
Erfahrungsgemäss nimmt der Besucherandrang auf der Mittleren Brücke ab etwa 22 Uhr stark zu. Familien mit kleinen Kindern oder Kinderwagen wird geraten, diesen Bereich ab dann zu meiden.
Fahrräder sind im Festgelände aus Sicherheitsgründen untersagt – sie stellen insbesondere im Falle einer Panik eine erhebliche Gefährdung dar. Für die Dauer der Feierlichkeiten stehen auf Höhe Totentanz und im Klingental spezielle Event-Veloparkplätze zur Verfügung. Wie 2024 werden die Parkplätze entsprechend signalisiert.
Temporäre Einschränkungen auf dem Rhein
Auch der Rhein ist von temporären Einschränkungen betroffen: Zwischen der Wettstein- und der Johanniterbrücke gilt für die Kleinschifffahrt von 17 Uhr bis Mitternacht eine Höchstgeschwindigkeit von fünf Kilometern pro Stunde – also Schrittgeschwindigkeit. Während des Feuerwerks, voraussichtlich ab 22 Uhr, ist die Durchfahrt in diesem Bereich für Kleinboote untersagt.
Die Freigabe für die Berg- und Talfahrt erfolgt frühestens eine halbe Stunde nach Abschluss der Darbietungen beziehungsweise auf Anweisung der Polizei. Ergänzende Informationen zur Schifffahrt sind dem Infoblatt der Schweizerischen Rheinhäfen zu entnehmen.
Aus Sicherheitsgründen wird zudem dringend empfohlen, während des genannten Zeitraums auf das Schwimmen im Rhein zu verzichten. Grundsätzlich gilt: Den Anweisungen der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.
Privates Feuerwerk nur begrenzt erlaubt
Die Kantonspolizei Basel-Stadt erinnert an die Verantwortung im Umgang mit Feuerwerk: In der Nähe von Wäldern – konkret im Umkreis von weniger als 200 Metern – sollte aus Rücksicht auf die Natur und zur Vermeidung von Bränden kein Feuerwerk gezündet werden. Dies schützt nicht nur trockenes Gehölz vor möglichen Bränden, sondern auch Wildtiere und ihren Nachwuchs.
Dasselbe gilt beim Zolli, dem Tierpark Lange Erlen sowie in der Nähe von Spitälern. Wie bereits im Vorjahr ist das Abbrennen von privatem Feuerwerk am 31. Juli und 1. August 2025 ausschliesslich zwischen 18 und 1 Uhr gestattet.
Ziel dieser Regelung ist es, einerseits die festliche Stimmung zu ermöglichen und andererseits die Sicherheit von Mensch, Tier und Sachwerten zu wahren. Die Kantonspolizei stellt erfreut fest, dass die Vorgaben im vergangenen Jahr mehrheitlich beachtet wurden, und ruft die Bevölkerung dazu auf, auch in diesem Jahr Rücksicht zu nehmen und die Bestimmungen einzuhalten.
Alle Details zu den geltenden Vorschriften finden sich unter Privates Feuerwerk auf der Webseite des Kantons Basel- Stadt. Die Regelungen bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.