Neue Regelung für Parkbewilligungen in Oberwil BL seit 2024

Nau.ch Lokal
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Region Binningen 28.02.2024 - 09:51

Wie die Gemeinde Oberwil BL berichtet, werden seit Januar 2024 Parkkarten nur noch elektronisch auf der Parkingpay-Plattform zur Verfügung gestellt.

Gemeindeverwaltung an der Hauptstrasse in Oberwil.
Gemeindeverwaltung an der Hauptstrasse in Oberwil. - Nau.ch / Werner Rolli

Parkingpay heisst das System, das bereits in vielen Schweizer Städten und Gemeinden das bargeldlose Parkieren ermöglicht – seit Anfang 2024 auch in Oberwil BL.

Dies hat die Gemeindeversammlung am 15. Juni 2023 entschieden.

Seit dem 1. Januar 2024 werden Parkbewilligungen (Parkkarten) nur noch elektronisch – als sogenannte E-Parkbewilligung – auf der Parkingpay-Plattform zur Verfügung gestellt.

Physische Parkkarten werden nicht mehr ausgestellt. Wichtig: Bereits ausgegebene Parkkarten behalten bis zum Ende ihrer Laufzeit ihre Gültigkeit.

Längere Bearbeitungszeiten bei beantragten Parkbewilligungen

Weitere Informationen zur Parkraumbewirtschaftung wie auch eine nützliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur korrekten digitalen Beantragung einer Parkbewilligung über Parkingpay am Beispiel einer Einwohnerbewilligung sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

Die Parkbewilligung kann ganz einfach über Smartphone-App oder via Internet registriert werden.

Für den Antrag einer Einwohnerparkbewilligung via Parkingpay ist ein Scan/Foto vom Fahrzeugausweis erforderlich. Dieser wird an die Gemeinde gesendet.

Zu beachten ist, dass durch den Wechsel auf das neue Parksystem Parkingpay es im Moment noch zu längeren Bearbeitungszeiten der beantragten Parkbewilligungen kommen kann.

Ausstellung einer E-Parkbewilligung am Schalter

Sobald ein Bewilligungsantrag gestellt und die erforderlichen Unterlagen geschickt ist, werden keine Busse erstellt.

Sollte dies dennoch der Fall sein, können sich die Bewohner an die Gemeindepolizei wenden.

Wer weiter den persönlichen Kontakt möchte – als Alternative zum digitalen Antrag – kann für die Ausstellung einer E-Parkbewilligung wie bisher an den Schaltern der Einwohnerdienste vorbeikommen.

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