Breitenbach: Pflanzen an Strassen sind zurückzuschneiden
Nau.ch Lokal
Am 11.07.2022 - 18:45
Wie die Gemeinde Breitenbach mitteilt, müssen Pflanzen an den Strassen so zurückgeschnitten werden, dass sie nicht in das Lichtraumprofil hineinragen.
Um diese gewährleisten zu können, müssen Äste und Pflanzen so zurückgeschnitten werden, sodass sie den Fahrbahnbereich um mindestens 4,50 Meter und den Trottoirbereich um mindestens 2,50 Meter überragen. Einfriedungen an Strassen müssen auf 80 Zentimeter Höhe zurückgeschnitten werden.
Bei Nichtbeachtung der Vorschriften haftet der Grundeigentümer im Falle eines Unfalls mit. Die Gemeinde Breitenbach kann den Rückschnitt der Pflanzen auf Kosten des Grundeigentümers vornehmen lassen.