Duggingen: Private Hecken dürfen Verkehr nicht gefährden

Gemeinde Duggingen
Gemeinde Duggingen

Laufental 21.02.2024 - 10:17

Wie die Gemeinde Duggingen mitteilt, werden Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen aufgefordert, ihr Sträucher und Hecken zurückzuschneiden.

Der Dorfkern der Gemeinde Duggingen.
Der Dorfkern der Gemeinde Duggingen. - Nau.ch / Werner Rolli

Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen.

Auch die Strassenreinigung wird erschwert und vorstehende Äste beschädigen die Reinigungsfahrzeuge, was unnötige Kosten für das Gemeinwesen verursacht.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden deshalb gebeten, gemäss kantonalem Strassengesetz sowie Polizei- und Strassenreglement der Gemeinde Duggingen, ihre Grünanlagen zu kontrollieren.

Mindestmasse für den Rückschnitt

Bei Fahrbahnanstoss sind überhängende Bäume und Sträucher auf eine Höhe von mindestens 4,5 Meter und bei Trottoirs und Gehwegen auf eine Höhe von mindestens 2,5 Meter zurückzuschneiden.

Hecken sind auf eine maximale Höhe von 1,80 Meter herunterzuschneiden respektive bei Sichtbehinderung für den Verkehr, gemäss den Weisungen der Polizeiorgane oder der Gemeindeverwaltung.

Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt, sondern müssen gut sichtbar sein.

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