Himmelried erinnert an das Begleichen der Gemeindesteuern
Laufental 28.04.2022 - 18:21
Wie die Gemeinde Himmelried informiert, sind die Gemeindesteuern am 30. April 2022 fällig. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen berechnet.
Gestützt auf die Bestimmungen des kommunalen Steuerreglements hat die Gemeindeverwaltung von Himmelried den Einwohnern kürzlich die Einzahlungsscheine für die Vorbezüge der Gemeindesteuern 2022 zugestellt.
Die Gemeindesteuern sind per 30. April 2022 mit einer ersten Rate, per 31. Juli 2022 mit einer zweiten Rate und per 31. Oktober 2022 mit einer dritten Rate zu zahlen.
Steuerpflichtige Personen, welche bis Mitte April 2022 keine Einzahlungsscheine erhalten, werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Davon ausgenommen sind Lehrlinge und Studenten ohne regelmässiges Einkommen.
Der Zinssatz für verspätete Steuerzahlungen (Verzugszins) im Kalenderjahr 2022 wird auf 3 Prozent festgelegt. Der Zinssatz für Steuerrückerstattungen (Rückerstattungszins) im Kalenderjahr 2022 wird auf 0,25 Prozent festgelegt.