In Blauen ist die Schwimmbadfüllung meldepflichtig

Nau.ch Lokal
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Laufental 28.03.2022 - 18:31

Wie die Gemeinde Blauen informiert, müssen die Schwimmbadfüllungen bis spätestens eine Woche vor der Füllung dem Brunnmeister mitgeteilt werden.

Die römisch-katholische Kirche St. Martin in Blauen.
Die römisch-katholische Kirche St. Martin in Blauen. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Gemeinde Blauen möchte alle Poolbesitzer daran erinnern, dass die Auffüllungen meldepflichtig sind. Mit dieser Massnahme können einerseits unnötige Spitzenbezüge beim Wasserverbund Birstal und die damit verbundenen erhöhten Wasserkosten vermieden werden. Zum anderen ist der Brunnmeister über den erhöhten Wasserverbrauch informiert und sucht nicht unnötig nach einem Leck im Wasserleitungsnetz, welches bei einem tatsächlichen Wasserleitungsbruch umgehend gefunden werden muss.

Die Gemeinde bittet die Poolbesitzer, das Datum ihrer Schwimmbadfüllung wenn möglich bis spätestens eine Woche vor der Füllung unserem Brunnmeister Christoph Thüring telefonisch mitzuteilen. Der Gemeinderat dankt den Poolbesitzern für die Mithilfe.

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