Nachwahl nötig: Sitz in Sozialhilfebehörde bleibt vakant

Da das absolute Mehr verfehlt wurde, findet im März 2026 in Zwingen eine Nachwahl für die Sozialhilfebehörde statt. Wahlvorschläge sind bis 8. Dezember möglich.

In der Sozialhilfebehörde besteht noch eine Vakanz, berichtet die Gemeinde Zwingen. Aufgrund dessen, dass am Abstimmungssonntag, 30.11.2025 das absolute Mehr für 1 Mitglied in der Sozialhilfebehörde nicht erreicht wurde, muss eine Nachwahl stattfinden.
Der Gemeinderat Zwingen ordnet daher Nachwahlen an. Der Nachwahltermin fällt auf den offiziellen Abstimmungssonntag, 8. März 2026. Die Wahlvorschläge dieser Nachwahl müssen bis spätestens am Montag, 8. Dezember 2025 um 12 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Eine Stille Wahl ist möglich.
Ganz im Sinne der Diversität sind Wahlvorschläge aller Personengruppen für eine ausgewogene Besetzung und Sachpolitik in unseren Gemeindegremien willkommen. In diesem Sinne freut sich die Gemeinde über eine dementsprechend rege Beteiligung am politischen Geschehen der Einwohnergemeinde Zwingen. Die Sozialhilfebehörde wird vom Gemeinderat gewählt.






