Neue Gebührenverordnung der Gemeinde Duggingen

    Gemeinde Duggingen
    Gemeinde Duggingen

    Laufental,

    Ab 2026 trat in Duggingen die revidierte Gebührenverordnung in Kraft. Sie regelt unter  anderem Kosten für Grabplatten, Reinigung und Materialbezug neu.

    Der Dorfkern der Gemeinde Duggingen.
    Der Dorfkern der Gemeinde Duggingen. - Nau.ch / Werner Rolli

    Wie die Gemeinde Duggingen schreibt, wird die Gebührenverordnung der Gemeinde regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst. Auf den 1. Januar 2026 treten verschiedene Änderungen und Präzisierungen in Kraft.

    Neu sind unter anderem die Kosten für die Gravur der Grabplatten beim Gemeinschaftsgrab geregelt. Die Gemeinde stellt dafür künftig die effektiv anfallenden Kosten in Rechnung. Zudem werden für kleinere bauliche Anpassungen reduzierte Gebühren möglich, wenn nur ein geringer Prüfaufwand anfällt.

    Überarbeitete Gebührenverordnung in Kraft

    Bei der Nutzung gemeindeeigener Anlagen und Materialien wurde die Verordnung übersichtlicher gestaltet. Die Aula wird aus der Gebührenverordnung gestrichen, da in den letzten Jahren keine Nachfrage nach einer kostenpflichtigen Miete bestand.

    Die Reinigungspauschalen für Mehrzweckhalle und Mehrzweckraum werden aufgrund der neuen externen Reinigung gesenkt.

    Weiter wird die bisherige Praxis eines Schlüsseldepots von 100 Franken neu festgehalten und die Regelungen zum Materialbezug verständlicher formuliert. Beim Mittagstisch wird klargestellt, dass die Rechnungsstellung nach Schuljahr erfolgt.

    Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2025 die revidierte Gebührenverordnung genehmigt. Sie ist per 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

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