Spezielle Regelungen für das Befüllen von Pools in Nunningen

Nau.ch Lokal
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Laufental 12.04.2023 - 20:36

Wie die Gemeinde Nunningen informiert, bittet sie Besitzer privater Schwimmbäder und Pools, ihre Anlagen nicht in der Nacht zu befüllen.

Die Pfarrkirche St. Urs und Viktor an der Gemeindegrenze zwischen Nunningen und Zullwil.
Die Pfarrkirche St. Urs und Viktor an der Gemeindegrenze zwischen Nunningen und Zullwil. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Wasserversorgung Nunningen kontrolliert mehrmals täglich den Verbrauch an Trinkwasser.

Der Wasserverbrauch am Tag und in der Nacht ist jeweils relativ konstant.

Ein starker Wasserverlust in den Nachstunden deutet in der Regel auf ein Leck im Versorgungsnetz hin, was zu einem System-Alarm führt.

Der Pikettdienst wird aufgeboten, um die Ursache festzustellen und mögliche Schäden zu beheben.

Das Befüllen von Pools in der Nacht muss gemeldet werden

Aus dem oben genannten Grund werden Besitzer privater Schwimmbäder und Aufstellpools gebeten, ihre Anlagen nicht in der Nacht zu befüllen.

Sollte eine Befüllung in der Nacht notwendig sein, bittet die Gemeinde um eine frühzeitige Information.

Meldepflicht für Pools ab einer Grösse von 5000 Litern

Durch die vermehrt auftretende Trockenheit in den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass bei hohen Verbrauchsspitzen von Trinkwasser die Eigenversorgung durch die Quellen in Nunningen nicht mehr ausreicht.

Um diese Spitzenbezüge zu decken, muss von der Wasserversorgung Gilgenberg zusätzliches Trinkwasser eingekauft werden.

Die Meldeinformation gilt für Schwimmbäder und Aufstellpools ab einer Grösse von fünf Kubikmetern beziehungsweise 5000 Litern.

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