Verkehrsbeschränkungen in Büsserach und Breitenbach lanciert

    Nau.ch Lokal
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    Laufental,

    Wie die Gemeinde Breitenbach mitteilt, kommt es im Bereich Niedere Grabenstrasse in Büsserach bis Kreisel Central in Breitenbach zu Verkehrsbeschränkungen.

    Das Bürgerhaus und die Gemeindeverwaltung in Breitenbach.
    Das Bürgerhaus und die Gemeindeverwaltung in Breitenbach. - Nau.ch / Werner Rolli

    Wegen Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten kommt es im Abschnitt Niedere Grabenstrasse in Büsserach bis Kreisel Central in Breitenbach ab Montag, 30. Oktober 2023 bis Ende Mai 2024 zu Verkehrsbeschränkung.

    Im Baubereich wird der Verkehr einspurig geführt. Die Breitenbach- beziehungsweise Passwangstrasse wird zwischen der Niederen Grabenstrasse (Büsserach) und der Alice Vogt-Strasse (Breitenbach) Richtung Süden im Einbahnregime geführt.

    Die Zufahrt zur Baustelle ist in beiden Richtungen gewährleistet. Die Umleitung in nördlicher Richtung erfolgt via Niedere Graben-, Bodenacker- und Amthausstrasse.

    Während der letzten Etappe erfolgt die Verkehrsführung in umgekehrter Richtung via Fehren, Bodenacker- und Niedere Grabenstrasse.

    Liegenschaftszufahrten im Baubereich

    Auf der Umleitung gilt «Parkieren verboten». Bestehende Parkplätze auf der Fahrbahn werden für die Dauer der Bauarbeiten aufgehoben.

    Die Niedere Graben- und Bodenackerstrasse werden auf dem Gemeindegebiet von Büsserach im Einbahnregime geführt und entsprechend signalisiert.

    Liegenschaftszufahrten im Baubereich sind teils eingeschränkt beziehungsweise nach Absprache vorübergehend gesperrt.

    Die Bushaltestelle Bandfabrik wird verschoben

    Die Einmündungen der Kommunaistrassen in die Passwangstrasse im Baubereich sind während der betreffenden Etappen gesperrt.

    Die Zufahrten zu den Liegenschaften erfolgen nach Möglichkeit rückwärtig, andernfalls stehen Ersatzparkplätze zur Verfügung.

    Fussgänger werden innerhalb der Baustelle umgeleitet und die Bushaltestelle Bandfabrik wird gemäss Baufortschritt vorübergehend verschoben.

    Beschwerden gegen die Massnahmen

    Gegen die verfügte Massnahme kann innert zehn Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

    Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.

    Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt III, Dornach, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

    Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

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