Hölstein: Öffnungszeiten und und Feuerwerksregeln für den 1. August

Gemeinde Hölstein
Gemeinde Hölstein

Liestal 24.07.2024 - 13:02

Wie die Gemeinde Hölstein meldet, sind am Nationalfeiertag Feuerwerksregelungen zu beachten und die Gemeindeverwaltung und der Werkhof bleiben geschlossen.

Hölstein
Blick auf die Gemeinde Hölstein. (Archivbild) - https://www.hoelstein.ch/

Am Nationalfeiertag, Donnerstag, 1. August 2024, bleibt die Gemeindeverwaltung Hölstein und der Werkhof den ganzen Tag geschlossen. Seit vielen Jahren spielen sich die 1. August Feierlichkeiten in Hölstein im privaten Rahmen ab und die Gemeinde führt keine offizielle Feier durch.

Das Feiern wird bewusst dem ungezwungenen und fröhlichen Zusammensein mit Familie, Nachbarn oder Freunden überlassen. Die Gemeinde Hölstein bittet die Bürgerinnen und Bürger darum, die Feuerwerksregelungen fair und vernünftig zu beachten.

Es wird dazu geraten, beim Abbrennen von Feuerwerk Rücksicht auf die Nachbarn und die Tierwelt zu nehmen. Das Abbrennen von Feuerwerk ist lediglich am 31. Juli sowie am 1. August erlaubt.

Regelungen beachten und Feuerwerk korrekt entsorgen

Wer bereits in den Tagen davor Feuerwerk abbrennt, kann gemäss Polizeireglement der Gemeinde Hölstein gebüsst werden. Die beauftragte Sicherheitsfirma der Gemeinde wird im Vorfeld des Nationalfeiertags verstärkt Kontrollen durchführen. Ausserdem wird die Bevölkerung gebeten, die Überreste Ihres Feuerwerkes ordnungsgemäss zu entsorgen.

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