Kanton Basel-Landschaft: Abwasserkosten sinken um 1,4 Millionen Franken

Im Kanton Basel-Landschaft kostete die Abwasserreinigung 2025 rund 36,2 Millionen Franken – vier Prozent weniger als 2024.

Die Netto-Jahreskosten der kantonalen Abwasserrechnung im Jahr 2025 betragen gemäss Amt für Industrielle Betriebe (AIB) rund 36,2 Millionen Franken. Gegenüber dem Vorjahr sind sie um vier Prozent gesunken.
Der Kanton verrechnet den Gemeinden jährlich die Nettokosten der kantonalen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) weiter. Für das Jahr 2025 betragen sie gemäss Amt für Industrielle Betriebe rund 36,2 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat die Abwasserrechnung genehmigt.
Die Verrechnung der Kosten zu Lasten der Gemeinden erfolgt nach der in die Kanalisation abgeleiteten Wassermenge. Sie setzt sich aus dem verbrauchten Trink- und Brauchwasser, das von den versiegelten Flächen in die Kanalisation eingeleitete Regenwasser und das stetig fliessende Fremdwasser zusammen. Gemeinden mit wenig Fremdwasser, mehr Versickerung und mehr Trennsystem zahlen anteilsmässig weniger an die Netto-Jahreskosten.
Die Abwasserrechnung für 2025 fällt um 4 Prozent tiefer aus als im Vorjahr. Obwohl die Kapitaldienstkosten aufgrund von getätigten Investitionen gestiegen sind, führen die tieferen Betriebskosten zu insgesamt tieferen Netto-Jahreskosten. Diese belaufen sich auf 36'212'545 Franken, was einer Reduktion von rund 1,4 Millionen Franken entspricht.
Die gesamte Fremdwassermenge ist über alle Anlagen hinweg gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Auf einer regionalen ARA ist der Fremdwasseranteil wieder über die 30 % Grenze gestiegen. Dies hat zur Folge, dass den an diesen ARA angeschlossenen Gemeinden wieder Fremdwasser verrechnet wird.
In acht Gemeinden sinken die Kosten um mehr als 10 %
Aufgrund der tieferen Netto-Jahreskosten sinken die Kosten für die Abwasserentsorgung für die meisten Gemeinden. In acht Gemeinden ist eine Kostensenkung von mehr als 10 % zu verzeichnen. In sieben Gemeinden steigen die Kosten um mehr als 10 %, weil bei ihnen die Fremdwassermenge angestiegen ist.
Für die Verrechnung der Kosten sind das Gewässerschutzgesetz und die kantonale Gewässerschutzverordnung massgebend.






