Baselland

Kanton Basel-Landschaft: Regierungsrat begrüsst Aufhebung des Schulsport-Obligatoriums

Kanton Basel-Landschaft
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Liestal,

Der Regierungsrat von Basel-Landschaft begrüsst die Aufhebung des bundesrechtlichen Schulsportobligatoriums. Der Sportunterricht soll kantonal geregelt werden.

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Gemeindeverwaltung (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Der Regierungsrat begrüsst die im Projekt Entflechtung 27 vorgeschlagene Aufhebung des bundesrechtlichen Schulsportobligatoriums. Da das Schulwesen in der Hoheit der Kantone liegt, soll auch der Sportunterricht ohne Detailvorgaben des Bundes in kantonaler Verantwortung liegen. Die Bedeutung von Bewegung und Sport und somit des Sportunterrichts für die körperliche und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist unbestritten.

Beantwortung der Interpellation 2026/5664: «Planen statt Reagieren: Kantonale Schulanlagen im Hitzestress – eine Auslegeordnung tut not»

Der Regierungsrat informiert über die bestehenden Lüftungs- und Kühlkonzepte sowie über die laufenden und geplanten Massnahmen zur Verbesserung der Hitzesituation. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Handlungsbedarf erkannt ist und laufend Massnahmen zur Verbesserung getroffen werden. Dabei muss beachtet werden, dass der Kanton neben den Schulhäusern auch eine Vielzahl weiterer Gebäude betreibt und auch dort teilweise Handlungsbedarf gegeben ist.

Beantwortung der Interpellation 2026/5130: «Arbeitsmarkt für Lehrpersonen im Kanton Basel-Landschaft»

In den vergangenen Jahren kam es zu einer schweizweit angespannten Situation auf dem Stellenmarkt für Lehrpersonen. Gemäss dem Bundesamt für Statistik werden die Schülerzahlen voraussichtlich ab 2027 sinken, was den Bedarf an Lehrpersonen reduzieren wird. Es wird davon ausgegangen, dass der Bedarf an Lehrpersonen ab 2032 in der Schweiz mehrheitlich gedeckt sein wird.

Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion erwartet trotz dieser Entwicklung in den kommenden Jahren kein Überangebot an ausgebildeten Lehrpersonen und wird die Situation weiterhin beobachten.

Das heutige Gemeindegesetz weist eine Vielzahl von verschiedenen Bussenverfahren auf. Jedes dieser Bussenverfahren ist anders ausgestaltet. Auch die Beschwerdeinstanzen sind unterschiedlich.

Verkompliziert wird dies zusätzlich damit, dass die Verfahren an verschiedenen Orten geregelt sind. Diese Regelungen sind unübersichtlich und führen in der Praxis zu Rechtsunsicherheit und zu unnötigem Mehraufwand. Mit der Revision des Gemeindegesetzes, die nun dem Landrat zur Beratung zugestellt wurde, soll die Anzahl der verschiedenen Bussenverfahren reduziert und das Verfahren generell vereinfacht und vereinheitlicht werden.

Der Regierungsrat hat den Beteiligungsbericht 2026 beschlossen und an den Landrat zur Kenntnisnahme weitergereicht. Per 1. Januar 2026 werden gemäss dem Gesetz über die Beteiligungen 30 Institutionen als Beteiligungen geführt. Es handelt sich dabei um öffentlich-rechtliche Anstalten oder Gesellschaften gemäss Obligationenrecht, die eine ausgelagerte Kantonsaufgabe übernehmen.

Der Beteiligungsbericht soll Transparenz hinsichtlich der Beteiligungen sicherstellen, über finanzielle Eckdaten berichten und Risiken aufzeigen.

Für die Ortsplanungsrevision schlagen die kantonalen Fachstellen vor, museal genutzte Flächen in eine Zone für öffentliche Werke und Anlagen zu überführen, Parzellen westlich der Giebenacherstrasse einer archäologischen Schutzzone zuzuweisen und bestehende Gewerbe- und Spezialzonen beizubehalten. Nicht genutzte Flächen sollen weiterhin eingeschränkt landwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Dies entspricht der langfristigen Zielsetzung des kantonalen Richtplans 2019, um Augusta Raurica als national bedeutenden Kultur-, Erlebnis- und Erholungsraum weiterzuentwickeln.

Rechtlich stützt sich die Vorlage auf das Finanzhaushaltsgesetz, das zwischen Finanz- und Verwaltungsvermögen unterscheidet und die Bilanzierung von Vermögenswerten regelt.

Insgesamt sieben Postulate haben die Überprüfung von Gesetzesanpassungen bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen zum Ziel (Steuertarif, Abzüge, Steuervergünstigungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Basel-Landschaft). Eine Änderung des kantonalen Steuergesetzes setzt immer voraus, dass sie mit übergeordnetem Bundesrecht nicht im Widerspruch steht oder stehen wird. Am 8. März 2026 haben die Schweizer Stimmberechtigten über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung abgestimmt und dieses angenommen.

Die Individualbesteuerung ist auf den 1. Januar 2032 umzusetzen. Die Individualbesteuerung wird zu einer Totalrevision des Baselbieter Steuergesetzes führen. Die entsprechende Gesetzesvorlage wird nach heutigem Planungsstand frühestens im zweiten Halbjahr 2028 in die Vernehmlassung geschickt und voraussichtlich im Jahr 2029 zur parlamentarischen Beratung überwiesen werden.

Die in den Vorstössen vorgebrachten Anliegen werden im Rahmen der Ausarbeitung der Vorlage zur Individualbesteuerung und damit im Rahmen der Totalrevision des kantonalen Steuergesetzes mit Blick auf den steuerrechtlichen Gesamtzusammenhang behandelt werden.

Die Initiative sieht einen je nach Arbeitspensum gestaffelten steuerlichen Doppelverdienerabzug vor: Je höher das gesamte Arbeitspensum beider Ehegatten, desto höher ist der Abzug, unabhängig vom dabei erzielten Einkommen. Wegen dem erheblichen Vollzugsaufwand zur Bestimmung des konkreten Arbeitspensums, der doch fraglichen Wirkung dieses Abzugs und den damit verbundenen erheblichen Mindererträgen bei den Staats- und Gemeindesteuern von gegen 30 Millionen Franken pro Jahr sowie der latenten Gefahr, dass der formulierte Gesetzestext der Initiative einer Prüfung durch Gerichtsinstanzen nicht standhalten könnte, ergibt die Initiative nach Auffassung des Regierungsrats keinen wirklichen Sinn. Zudem wird die bevorstehende Individualbesteuerung die Problematik von doppelverdienenden Ehepaaren – mitsamt der dadurch auftretenden Progressionsverschärfung bei bisher gemeinsamer Veranlagung – vollständig beseitigen.

Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Landrat, die formulierte Gesetzesinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Mit der nicht formulierten Initiative soll Vollzeitarbeit steuerlich gefördert werden. Vollzeitarbeit soll sich lohnen und Fehlanreize hin zu Teilzeitarbeit sollen möglichst vermieden werden. Dazu werden steuerliche Massnahmen gefordert, ohne diese aber näher zu beschreiben.

Wegen der völlig offenen Umsetzung solcher steuerlichen Massnahmen zur Förderung von Vollzeitarbeit, der fraglichen Wirkung von derartigen Steueranreizen auf den realen Arbeitsmarkt sowie der bevorstehenden Individualbesteuerung erscheint die Initiative nach Auffassung des Regierungsrats als wenig sinnvoll. Einerseits wird die Problematik von doppelverdienenden Ehepaaren durch die zukünftige Individualbesteuerung ohnehin beseitigt. Andererseits wird im Vorfeld einer Individualbesteuerung die Gelegenheit bestehen, den Tarif für die Einkommenssteuer neu auszugestalten.

Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Landrat, die Initiative abzulehnen.

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die nichtformulierte Initiative «Genügend und bezahlbare Energie: Mit einer positiven Energievision in die Zukunft» ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Das Anliegen einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung ist im geltenden Bundes- und Kantonsrecht längst verankert und oberstes Ziel der kantonalen Energiepolitik. Die Initiative stellt die vom Stimmvolk mehrfach bestätigte Energiepolitik grundsätzlich in Frage, ohne praktikable Alternativen aufzuzeigen.

Der Regierungsrat erachtet es als sinnvoller, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzuverfolgen. Gemäss Energieplanungsbericht 2026 setzt er in den nächsten Jahren Akzente beim Ausbau der erneuerbaren Energien und der Beschleunigung der entsprechenden Bewilligungsverfahren.

Der Regierungsrat begrüsst die Verschärfung der PFAS-Höchstwerte in der Trink- und Badewasserverordnung, da diese den Gesundheitsschutz der Bevölkerung stärkt und den autonomen Nachvollzug europäischer Standards sicherstellt. Die in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung befristet vorgesehene Möglichkeit zur Vermischung von PFAS-kontaminierten Lebensmitteln lehnt er hingegen strikt ab, da dieser systemfremde Paradigmenwechsel dem Minimierungsgebot widerspricht und die Lebensmittelsicherheit sowie den Ruf von Schweizer Agrarprodukten gefährdet.

Stellungnahme an den Bund: Verordnung über die Prüfung ausländischer Investitionen (IPV)

Die vorliegen IPV enthält die Ausführungsbestimmungen zum Investitionsprüfgesetz. Es werden namentlich die Einzelheiten der Genehmigungspflicht, die Ausnahmen von der Genehmigungspflicht, die Einzelheiten des Genehmigungsverfahrens, den Datenschutz und den Gebührentarif geregelt. Der Regierungsrat stimmt der Verordnung ohne Bemerkungen zu.

Die Vorlage verfolgt das Ziel, das Strafgesetzbuch mit einem neuen Straftatbestand gegen Cybermobbing zu ergänzen. Der Regierungsrat lehnt die vorgeschlagene Revision des Strafgesetzbuches ab, da alle realistisch denkbaren Formen von Cybermobbing durch bereits heute existierende Strafrechtsnormen abgedeckt sind.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats unterbreitet eine Vorlage für ein Spezialgesetz zur Schaffung der formellen Lebenspartnerschaft (Pacte civil de solidarité, PACS). Das neue Rechtsinstitut soll näher beim Konkubinat als bei der Ehe angesiedelt sein und sich insbesondere am bewährten Vorbild der Kantone Neuenburg und Genf sowie Frankreich orientieren. Im Vergleich zum Konkubinat soll der PACS mehr Rechtssicherheit und Schutz bieten.

Der Regierungsrat beantragt, auf die Einführung des PACS in der vorgeschlagenen Form zu verzichten, da das geltende Recht bereits genügend Möglichkeiten für die Regelung von Verbindungsformen bietet.

Der Bundesrat schlägt Massnahmen vor, die einerseits die Resilienz der Fernmeldeinfrastrukturen erhöhen und andererseits die Verfügbarkeit des Notkommunikationssystems sowie den Jugend- und Konsumentenschutz stärken sollen. Zudem soll geklärt werden, ob Vorgaben zur Mitbenutzung passiver Infrastrukturen den Infrastrukturausbau im Fernmeldebereich begünstigen könnten. Schliesslich soll eine erweiterte Datengrundlage geschaffen werden, um einen effizienten Vollzug des Fernmelderechts zu gewährleisten.

Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Teilrevision des Fernmeldegesetzes, schlägt jedoch noch Anpassungen bei einzelnen Artikeln vor.

In der Schweiz soll neben der bereits verbotenen Hamas auch die Hisbollah verboten werden. Das Verbot schliesst auch Tarn- und Nachfolgeorganisationen der Hisbollah ein. Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Gesetzesrevision.

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