Leinenpflicht für Hunde in Niederdorf
Liestal 02.03.2022 - 13:04
Wie die Gemeinde Niederdorf berichtet, gilt vom 1. April bis 31. Juli 2022 im Wald und am Waldrand in Niederdorf die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.
Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der Geburt und Aufzucht der Jungtiere in Wald und Feld. Vom 1. April bis 31. Juli 2022 gilt deshalb im Wald und am Waldrand die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht ist ein Verstoss gegen das Gesetz und kann zu einer Busse sowie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen.
Beschwerden über liegengelassenen Hundekot
Vermehrt erhält die Gemeindeverwaltung Hinweise und Reklamationen aus der Bevölkerung, dass private Vorgärten, Wiesland, wie auch öffentliche Grünflächen und Plätze, als Hundetoilette benutzt werden. Die Hundehalter lassen ihre Vierbeiner versäubern und die Hinterlassenschaften werden danach einfach liegengelassen.
Um die Beseitigung des Hundekots müssen sich anschliessend die Eigentümer des Grundstücks, beziehungsweise die Werkhofmitarbeiter kümmern. Gemäss Hundereglement der Gemeinde § 5 und 10 sind Hundehalter verpflichtet, die Verunreinigungen zu beseitigen, sonst droht ihnen eine Busse bis zu 1000 Franken.
Robidog-Säckli stehen kostenlos zur Verfügung. Die Entsorgung in den Robidog-Behältern ist kostenlos.