Oberdorf BL erinnert an das Reglement für Feuerwerk

    Nau.ch Lokal
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    Liestal,

    Wie die Gemeinde Oberdorf BL mitteilt, ist das Abbrennen von Feuerwerk nur am Silvesterabend, 31. Dezember, erlaubt.

    Oberdorf
    Das Gemeindezentrum an der Eimattstrasse in Oberdorf. - Nau.ch / Werner Rolli

    Die Silvesternacht naht und damit auch die Feierlichkeiten im privaten Rahmen. Dazu gehört für viele das Abbrennen von Feuerwerk.

    Die Gemeinde bitte ihre Einwohner beim Abrennen von Feuerwerkskörpern Rücksicht auf die Nachbarn und die Tierwelt zu nehmen.

    Weiterhin erinnert die Gemeinde daran, dass das Abbrennen von Feuerwerk nur am Silvesterabend erlaubt ist.

    Nichtbeachtung kann gebüsst werden

    Wer bereits in den Tagen davor oder in den Tagen danach Feuerwerk abbrennt, kann gemäss dem Polizeireglement der Gemeinde Oberdorf gebüsst werden.

    Weiterhin werden die Einwohner aufgerufen, die Überreste des Feuerwerks ordnungsgemäss zu entsorgen.

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