Seltisberg: Regeln für das Befüllen von Schwimmbecken

    Nau.ch Lokal
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    Wie die Gemeinde Seltisberg mitteilt, gibt es Vorschriften, die beim Befüllen und Entleeren der Schwimmbassins zu beachten sind.

    Ausblick auf Seltisberg.
    Ausblick auf Seltisberg. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Das Befüllen der Schwimmbäder, mit einem Wasservolumen grösser als zehn Kubikmeter, hat vorzugsweise nachts und bis Ende Mai zu erfolgen.

    Mit Beginn der warmen Jahreszeit erreicht der Wasserverbrauch an heissen Tagen erfahrungsgemäss Spitzenwerte.

    Eine zusätzliche Belastung durch unkontrolliertes Befüllen von Bassins könnte die Wasserversorgung an die Kapazitätsgrenzen bringen.

    Damit keine Engpässe in der Wasserversorgung entstehen, bittet die Gemeinde alle Betroffenen, mindestens drei Tage im Voraus ihren Fülltermin dem Brunnenmeister zu melden.

    Beim Entleeren gehört das Wasser in die Abwasserleitung

    Das Abwasser nach der Reinigung von Bassins muss in die Schmutzwasserkanalisation geleitet werden.

    Bei der Entleerung von Bassins ohne vorausgehende Reinigung soll das Wasser jedoch – soweit möglich – einem Vorfluter (eingedoltes Gewässer) oder dann der Schmutzwasserkanalisation zugeführt werden.

    Eine Versickerung ist aufgrund der schlechten Sickerfähigkeit des lehmigen Untergrundes nicht gestattet.

    Wegen der Gefahr von Gewässerverschmutzung darf keine Chlorierung mehr erfolgen und der Restchlorgehalt darf nicht höher als 0,05 Milligramm pro Liter sein (Aktivchlor).

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