Birsfelden trifft Massnahmen gegen invasive Japankäfer

Nau.ch Lokal
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Muttenz 05.07.2024 - 16:13

Wie die Gemeinde Birsfelden meldet, wurden mehrere Japankäfer in der Brüglinger Ebene gefunden. Bis zum 30. September 2024 sind strenge Massnahmen in Kraft.

Das neue Gemeindehaus an der Hauptstrasse in Birsfelden.
Das neue Gemeindehaus an der Hauptstrasse in Birsfelden. - Nau.ch / Werner Rolli

Ende Juni 2024 wurden in der Brüglinger Ebene in einer Käferfalle mehrere Japankäfer gefunden.

Der Käfer ist für Menschen unbedenklich, kann jedoch sowohl als Engerling als auch als ausgewachsener Käfer massiven Schaden verursachen und ganze Grünflächen oder Pflanzen-/Baumbestände beschädigen.

Aufgrund des hohen Schadenpotenzials des invasiven Japankäfers ist dieser in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig.

Das heisst, dass gemäss Pflanzengesundheitsverordnung des Bundes umgehend Bekämpfungsmassnahmen getroffen werden müssen.

Birsfelden in der Pufferzone mit strengen Regeln

Der Kanton Basel-Landschaft hat sofortige Massnahmen verfügt. Die Massnahmen unterscheiden sich je nach Perimeter.

Gestützt auf die Tilgungsstrategie des Bundes wurde der Perimeter mit einem Radius von einem Kilometer um den Fundort als Befallsherd definiert und ein weiterer mit einem Radius von fünf Kilometern als Pufferzone.

Die Gemeinde Birsfelden befindet sich grösstenteils innerhalb der Pufferzone. Deshalb gelten ab sofort bis zum 30. September 2024 die strengen Massnahmen.

Die Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus der Pufferzone hinaus ist verboten.

Ausnahmen für insektensicheres Pflanzmaterial

Pflanzmaterial ist vom Verbot ausgenommen, wenn es während der Lagerung und des Transports insektensicher abgedeckt wird (Maschenweite maximal fünf Millimeter) und auf eine Grösse von maximal fünf Zentimetern gehäckselt wird.

Alternativ kann das Pflanzmaterial eine phytosanitäre Sicherheit bieten, die mit dem Häckseln vergleichbar ist und dessen Behandlung vom Ebenrain in Absprache mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst bewilligt wurde.

Die Verbringung und das Inverkehrbringen von Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat, das aus festen organischen Stoffen besteht, ausser Gewebekulturen, ist nur unter gewissen Voraussetzungen erlaubt.

Die Gemeinde Birsfelden arbeitet aktuell in engem Kontakt mit dem Kanton an der konkreten Umsetzung und informiert demnächst, was die Massnahmen auch für Privatpersonen bedeuten.

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