Münchenstein regelt Marschübungen der Fasnachtsgruppen

Nau.ch Lokal
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Muttenz,

Münchenstein erlaubt Marschübungen zur Fasnacht nur in der Brüglinger Ebene. Ab dem 8. Februar 2025 gelten klare Zeiten und Rücksicht auf den Langsamverkehr.

Münchenstein
Dorfeingang Münchenstein. Hauptstrasse mit Wappen (am rechten Strassenrand) und dem alten Gemeindehaus (links mit Glockentürmli). - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Gemeinde Münchenstein mitteilt, sind Marschübungen von Fasnachtscliquen und Guggenmusiken in der Brüglinger Ebene zur diesjährigen Fasnacht mit Trommeln, Pfeifen und anderen Fasnachtsinstrumenten vier Wochen vor und drei Wochen nach der «Basler Fasnacht», also im Zeitraum von Samstag, 8. Februar 2025, bis Sonntag, 30. März 2025, zu den festgelegten Zeiten gestattet.

Die Marschübungen sind von Montag bis Samstag jeweils von 10 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 20 Uhr gestattet. An Sonntagen sind die Zeiten von 10 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr festgelegt.

Die Bewilligung erstreckt sich lediglich auf das Gebiet der Brüglinger Ebene. Auf den Langsamverkehr ist gebührend Rücksicht zu nehmen. In den Wohnquartieren der Gemeinde Münchenstein dürfen keine Marschübungen durchgeführt werden.

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