Aesch BL: Mitwirkung zur Aufhebung Quelle Rüttimatt-Lochmatt

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Birseck 23.11.2024 - 07:13

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Grundwasserschutzzone im Gebiet der Quelle Rüttimatt-Lochmatt aufzuheben. Die Mitwirkung beginnt am 28. November 2024.

Das Schloss Aesch enthält heute die Gemeindeverwaltung. - Aesch (BL)
Das Schloss Aesch enthält heute die Gemeindeverwaltung. - Aesch (BL) - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Gemeinde Aesch schreibt, war die Einrichtung der Grundwasserschutzzone 1988 zu diesem Zeitpunkt sicher richtig.

Die Entwicklung der Wasserversorgung Aesch im Rahmen des Zweckverbandes der Regionalen Wasserversorgung Aesch BL, Dornach SO und Pfeffingen BL hat aber andere Wege eingeschlagen und verfügt heute über eine professionelle Wasserversorgung inkl. Notwasserkonzept.

Flexiblere Waldnutzung

In diesem Konzept hat die Quelle Rüttimatt-Lochmatt nie eine Rolle gespielt und wird auch zukünftig keine Rolle spielen. Im Gegenteil: Durch die Aufhebung der Grundwasserschutzzone wird es einfacher, den Wald zu bewirtschaften und die zunehmenden Besucherströme im Aescher Wald besser zu lenken.

Auch sanitäre Einrichtungen für die grossen und kleinen Geschäfte im Wald könnten so einfacher realisiert werden.

Das Wasser kann wie bis anhin weiterhin für die Bewässerung in der Landwirtschaft genutzt werden.

Nach Rücksprache mit dem Amt für Umwelt des Kantons Basel-Landschaft (AUE) kann deshalb ausgeschlossen werden, dass diese Quelle künftig für die Wasserversorgung in Aesch genutzt wird.

Öffentliche Mitwirkung

Aus diesem Grund führt der Gemeinderat nun das öffentliche Informations- und Mitwirkungsverfahren zur Aufhebung der Grundwasserschutzzonen S1/S2 für die Lochmatt-Rüttimattquelle durch (gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998).

Die Unterlagen können vom Donnerstag, 28. November 2024, bis am Dienstag, 17. Dezember 2024, während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Aesch und auf der Aescher Mitwirkungs-Plattform eingesehen werden.

Innerhalb der Auflagefrist kann die Bevölkerung Einwände und Vorschläge einbringen. Diese sind schriftlich an den Gemeinderat oder direkt auf der Mitwirkungsseite einzureichen.

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