Clublokal Gigersloch in Dornach ändert die Öffnungszeiten
Birseck 10.01.2024 - 19:44
Wie die Gemeinde Dornach mitteilt, hat sich die Bau-, Werk- und Planungskommission für einige mehrere Änderungen betreffend Clublokal entschieden.
In Berücksichtigung der Verfügung des BJDs vom 9. Mai 2023 sowie der Stellungnahme der Parteien hat die Bau-, Werk- und Planungskommission der Gemeinde Dornach anlässlich ihrer Sitzung vom 29. Juni 2023 über mehrere Sachen betreffend Clublokal entschieden.
Betreffend die Öffnungszeiten des Clublokals auf Grundbuch Dornach Nummer 844 gilt ab Rechtskraft der vorliegenden Publikation, dass das Lokal 1,5 Stunden vor dem Anpfiff eines Heimspiels, eine Stunde vor Trainings öffnen darf.
Das Lokal schliesst zwei Stunden nach dem Abpfiff eines Heimspiels, zwei Stunden nach Trainingsende von Erwachsenen beziehungsweise eine Stunde nach Trainingsende von Junioren.
Clublokal auch für Club-Anlässe offen
Die Öffnung des Clublokals für Club-Anlässe, losgelöst von Spielen und Trainings, kann bei der Bauverwaltung Dornach für weitere zwölf Anlässe pro Jahr beantragt werden.
Zu denken ist dabei etwa ans Spargelessen der Seniorenkommission, einen Sponsorenlauf, den Saisonabschlussanlass, den Superlosanlass, eine Weihnachtsfeier, an eine Generalversammlung oder einen Orientierungsabend.
Anknüpfungspunkt für die Öffnung und Schliessung des Clublokals bildet der jeweils aktuelle Plan über die Belegung der Sportanlage durch den SC Dornach.
Der Belegungsplan ist von der Bauverwaltung jeweils im Voraus beim SC Dornach einzuholen.
Anordnungen werden regelmässig überprüft
Betreffend kulinarisches Angebot des Clublokals auf Grundbuch Dornach Nummer 844 gilt ab Rechtskraft der vorliegenden Publikation, dass anlässlich von Heimspielen, Erwachsenentrainings sowie Club-Anlässen (losgelöst von Spielen und Trainings) einfaches Speiseangebot besteht und anlässlich von Juniorentrainings nur Getränke und kleiner Imbiss.
Die vorliegenden Anordnungen werden regelmässig überprüft und gegebenenfalls mittels einer neuen Verfügung angepasst.
Die vollständige Verfügung der Bau-, Werk- und Planungskommission vom 10. Juli 2023 liegt per sofort (Stand 10. Januar 2024) bis und mit zehn Tagen in der Verwaltung öffentlich auf.
Beschwerde kann erhoben werden
Gegen diesen Entscheid kann innert zehn Tagen beim Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn Beschwerde erhoben werden.
Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Bereits eingereichte Beschwerden gelten als gültig eingereicht. Eine Beschwerde auf die vorliegende Publikation ist in diesen Fällen nicht notwendig.