Massnahmen zum Schutz vor Japankäfer auch in Reinach BL
Birseck 09.07.2024 - 16:00
Wie die Gemeinde Reinach BL berichtet, wurde in Münchenstein der Japankäfer nachgewiesen. Zur Eindämmung werden auch in Reinach Massnahmen ergriffen.
In Münchenstein (Brüglinger Ebene) wurde der Japankäfer (Popilla japonica) festgestellt. Dieser muss in der Schweiz gemeldet und bekämpft werden.
Der aus Japan eingeschleppte Käfer frisst an Blättern, Blüten und Früchten.
Der Käfer kann viele Waldbäume und Kulturpflanzen wie beispielsweise Apfel, Weinreben, Mais, Beeren befallen und beträchtliche ökonomische Schäden anrichten.
Woran Japankäfer erkennbar sind
Die Japankäfer hat – im Gegensatz zum hiesigen Gartenlaubkäfer – ein gold-grün schimmerndes Halsschild und auf beiden Körperseiten fünf weisse Haarbüschel und am Hinterleib nochmals zwei weitere weisse Haarbüschel, die sich von blossem Auge gut erkennen lassen.
Die Körperlänge beträgt acht bis zwölf Millimeter, ist also etwas kleiner als ein Fünfrappenstück. Die Flugzeit des Japankäfers ist in der Regel von Juni bis September.
Die Kantone Baselland und Baselstadt haben Massnahmen verfügt für die «Zone Befallsherd» (ein Kilometer Radius um den Fundort) sowie für Gebiete in der Pufferzone (fünf Kilometer Radius um den Befallsherd) ausgeschieden.
Massnahmen für Pufferzone
Da die Gemeinde Reinach in der Pufferzone liegt, gelten Massnahmen ab sofort (Stand 9. Juli 2024) und bis zum 30. September 2024.
Betriebe und Privatpersonen dürfen keinen Grünabfall (Pflanzenmaterial aus der Grünpflege) aus der Pufferzone hinaustransportieren.
Dies, um zu verhindern, dass der Japankäfer unbeabsichtigt verschleppt wird.
Vom Verbot ausgenommen ist Grüngut, das kleingehäckselt und während des Transports insektensicher (Netz mit Maschenweite von maximal fünf Millimeter) abgedeckt wird.
Grünabfuhr findet statt
Der Transport innerhalb der Pufferzone sowie in den Befallsherd hinein ist gestattet. Die Grünabfuhr in Reinach findet wie gewohnt statt.
Japankäfer sind mit Foto zu melden an den Pflanzenschutzdienst, Ebenrain-Zentrum.
In der Zone Befallsherd gelten strengere Massnahmen gemäss der kantonalen Allgemeinverfügung vom 4. Juli 2024 zur Bekämpfung des Japankäfers.