Böckten: Vorausrechnungen ordentliche Gemeindesteuern 2022

Nau.ch Lokal
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Sissach 25.02.2022 - 17:45

In Böckten beträgt der Skontoabzug für alle ordentlichen Gemeindesteuerbeiträge 2022 0,2 Prozent, sofern diese bis spätestens am 30. Juni 2022 bezahlt werden.

Die Gemeindeverwaltung in Böckten.
Die Gemeindeverwaltung in Böckten. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Gemeinde Böckten informiert, wird die Bevölkerung die Vorausrechnungen / provisorische Gemeindesteuerrechnungen für das Jahr 2022 im Verlauf des Monats Februar 2022 erhalten. Gegen diese provisorische Rechnung ist keine Einsprache möglich.

Der Skontoabzug für alle ordentlichen Gemeindesteuerbeiträge 2022 (jedoch nur bis maximal zum definitiv geschuldeten Betrag) ist 0,2 Prozent, sofern diese bis spätestens am 30. Juni 2022 bezahlt werden. Es werden keine Kulanzfristen gewährt. Massgebend ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto der Einwohnergemeinde.

Fälligkeit der ordentlichen Gemeindesteuern 2022

Der Gemeinderat bittet zu beachten, dass die Fälligkeit der ordentlichen Gemeindesteuern 2022 am 31. Oktober 2022 eintritt, obwohl die definitive Steuerrechnung erst im Jahr 2023 erstellt werden kann.

Wichtig: Für die Zahlungen muss ausschliesslich der Vorausrechnung beigelegten Einzahlungsschein verwendet werden. Es werden somit Fehlbuchungen verhindert. Für Ratenzahlungen können die Einwohner und Einwohnerinnen die Einzahlungsscheine bei der Gemeindeverwaltung beziehen. Die Gemeindeverwaltung kann bei Unklarheiten telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden.

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