Die zentrale Abfallsammelstelle in Rothenfluh wird verlegt
Sissach 22.12.2022 - 08:36
Wie die Gemeinde Rothenfluh berichtet, wird die zentrale Abfallsammelstelle vorläufig ab 30. Dezember 2022 im Bereich des Sportplatzes «Etzmatten» betrieben.
Die Einwohnergemeinde betreibt seit vielen Jahren die zentrale Abfallsammelstelle auf Areal der Milchgenossenschaft Rothenfluh hinter der «Chesi».
Dort können Glas, Alttextilien, Aluminium, Plastikabfälle und die gebrauchten Nespressokapseln einfach entsorgt werden.
Aufgrund des erfolgten Eigentümerwechsels der «Chesi-Liegenschaft» an der Ruebgasse hat der Gemeinderat verschiedene Standorte für die Ansiedlung der neuen Sammelstelle geprüft.
Dabei war es wichtig, am neuen Standort die Entsorgung möglichst aller bisherigen Abfallsammlungen zu ermöglichen.
Lärmemissionen für die Anwohner auch am neuen Standort
Zusätzlichen Platzbedarf benötigt der Altpapiercontainer, welcher ab Januar 2023 permanent zur Entsorgung bereitsteht.
Aufgrund der erfolgten Evaluation von drei möglichen Standorten hat sich der Gemeinderat dafür entschieden, vorläufig im Sinne eines «Versuchsbetriebs/ Provisoriums» die zentrale Abfallsammelstelle ab 30. Dezember 2022 im Bereich des Sportplatzes «Etzmatten» zu betreiben.
Dieser Standort eignet sich aus folgenden Gründen: Die Gemeinde ist Grundeigentümerin der Parzelle, das Areal kann sämtliche Abfallsammlungen aufnehmen, minimale bauliche Massnahmen sind notwendig, der Standort ist sowohl für die Entsorger als auch die Abfuhrunternehmen (unmittelbar an der Gemeindestrasse liegend) sehr gut erreichbar.
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass der Standort nicht mehr ganz so zentral liegt wie bis anhin und es auch am neuen Standort gewisse Lärmemissionen für die Anwohner geben wird.
Auf eine Einzäunung des Geländes wird verzichtet
Deshalb geht der dringliche Appell an die Benutzer, die Abfallsammelstellen aus Rücksicht auf die umliegenden Anwohner nur an Werktagen ab 8 Uhr bis 20 Uhr und an Samstagen nur von 8 bis 18 Uhr zu benutzen.
Auf eine Einzäunung des Geländes und feste Öffnungszeiten wird bewusst verzichtet.
Sollte sich in Zukunft zeigen, dass der neue Standort nicht genügt oder sich eine vorteilhaftere Lösung anbietet, behält sich der Gemeinderat vor, eine erneute Verlegung zu prüfen.