Läufelfingen ruft zum Rückschnitt von Bepflanzungen auf

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Sissach 25.02.2023 - 14:50

Wie die Gemeinde Läufelfingen angibt, sollen Sträucher, Hecken und Bäume entlang von Strassen, Trottoirs und Fusswegen zurückgeschnitten werden.

Blick von Läufelfingen in Richtung Südwesten mit dem Hof Walten am Bildrand oben rechts.
Blick von Läufelfingen in Richtung Südwesten mit dem Hof Walten am Bildrand oben rechts. - Nau.ch / Werner Rolli

Sträucher, Hecken und Bäume entlang von Strassen, Trottoirs und Fusswegen sind regelmässig auf die gesetzlich vorgeschriebenen Höhen und Abstände zurückzuschneiden.

Überwachsende und herunterhängende Pflanzen sind ein Ärgernis besonders für Fussgänger.

Sie behindern auch die Übersichtlichkeit für den motorisierten Verkehr und erhöhen dadurch das Unfallrisiko.

Tiefhängende Äste können zudem zu Schäden an vorbeifahrenden Fahrzeugen führen, die Schadenersatzforderungen zur Folge haben.

Verkehrssicherheit soll nicht beeinträchtigt werden

Äste dürfen die Fahrbahn erst in einer Höhe von 4,50 Meter und Trottoirs ab einer Höhe von drei Meter überragen.

Es ist insbesondere darauf zu achten, dass bei unübersichtlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen, der Rückschnitt grosszügig auszuführen ist, so dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Verkehrsschilder, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen dürfen durch Bepflanzungen nicht verdeckt werden.

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