Rümlingen ruft zum Zurückschneiden der Bepflanzung auf

Nau.ch Lokal
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Sissach,

Wie die Gemeinde Rümlingen mitteilt, wird die Bevölkerung gebeten, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.

Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken - Gemeinde Buchrain

Die Vegetationszeit von April bis September neigt sich langsam dem Ende zu. Der Zeitpunkt ist also günstig, die Pflanzen entlang der Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Dies betrifft alle Stellen, an denen Büsche und Bäume gegen eine Strasse oder ein Trottoir hinwachsen.

Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Stasseneinmündungen.

Bei einem Strassenanstoss sind überhängende Bäume und Sträucher auf eine Höhe von mindestens 4,50 Metern und bei Trottoirs und Gehwegen auf eine Höhe von 2,50 Metern zurückzuschneiden. Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt sein. Im Interesse aller Verkehrsteilnehmer wird die Bevölkerung ersucht, bei Bedarf diese Arbeiten umgehend auszuführen.

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