Strassenanstösser in Böckten müssen Pflanzen zurückschneiden

Nau.ch Lokal
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Sissach 01.05.2022 - 17:57

Wie die Gemeinde Böckten mitteilt, wird die Bevölkerung gebeten, Böume und Sträucher bis zum 30. Juni 2022 den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.

Die Gemeindeverwaltung in Böckten.
Die Gemeindeverwaltung in Böckten. - Nau.ch / Werner Rolli

Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen.

Die Eigentümer, Mieter oder Hauswarte von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden deshalb gebeten, gemäss Strassenreglement § 42, ihre Grünanlagen zu kontrollieren. Bei einem Strassenanstoss sind die Bäume und Sträucher auf eine Höhe von 4,50 Meter und bei Trottoirs und Gehwegen auf eine Höhe von 2,50 Meter zurückzuschneiden. Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt werden.

Die Arbeiten müssen bis 30. Juni 2022 abgeschlossen sein. Nach Ablauf dieser Frist werden Rückschnittarbeiten durch den Gemeindewegmacher auf Kosten des Grundeigentümers oder Pächters ausgeführt.

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