Teilrevision der Feuerwehrabgabe in Thürnen

    Gemeinde Thürnen
    Gemeinde Thürnen

    Sissach,

    Der Gemeinderat Thürnen setzt das revidierte Reglement über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe rückwirkend auf 1. Januar 2026 in Kraft.

    Die Gemeindeverwaltung Thürnen an der Böckterstrasse.
    Die Gemeindeverwaltung Thürnen an der Böckterstrasse. - Nau.ch / Werner Rolli

    Wie die Gemeinde Thürnen mitteilt, hat die Finanz- und Kirchendirektion BL mit Beschluss vom 30. Januar 2026 die Teilrevision des Reglements über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe der Einwohnergemeinde Thürnen gemäss Beschlussfassung der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2025 genehmigt.

    Der Gemeinderat hat das teilrevidierte Reglement über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe am 10. Februar 2026 rückwirkend auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Das teilrevidierte Reglement über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe ist auf der Webseite der Gemeinde Thürnen publiziert.

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