Tenniken ruft Strassenanstösser zum Pflanzenrückschnitt auf

    Nau.ch Lokal
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    Sissach,

    Wie die Gemeinde Tenniken informiert, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen gebeten, Bäume und Sträucher ordnungsgemäss zu kürzen.

    Blick auf den Dorfkern Tenniken.
    Blick auf den Dorfkern Tenniken. - Nau.ch / Werner Rolli

    Die Verwaltung der Gemeinde Tenniken bittet alle Liegenschaftseigentümer, aus Gründen der Verkehrssicherheit, ihre Bäume und Sträucher sowie Hecken, die in Strassen und Fusswege hineinragen, zurückzuschneiden.

    Auf der Webseite der Gemeinde ist eine Skizze, wann und wie vorzugehen ist.

    Nach dem Gesetz über das Strassenwesen dürfen Bäume und Sträucher nur dann in das Gemeindestrassenareal ragen, wenn deren Äste die Fahrbahn um mindestens 4,50 Meter und das Trottoir um mindestens 2,50 Meter überragen.

    Insbesondere dürfen sie die Übersicht nicht behindern.

    Einfriedigungen an Kreuzungen müssen niedrig gehalten werden

    Einfriedigungen an Strassenkreuzungen müssen nicht nur zurückgeschnitten, sondern auch niedrig gehalten werden.

    Im Interesse der Verkehrssicherheit und auch der Sicherheit der Fussgänger, die zudem durch überhängende Äste gefährdet sind, sollten alle Liegenschaftsbesitzer ihre Grünhecken und Sträucher entlang von Strassen, insbesondere an Strassenkreuzungen, zurückschneiden.

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