Zonenvorschriften werden neu geprüft und angepasst

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Sissach,

Die Gemeinde Sissach überarbeitet die Zonenvorschriften Siedlung aus 2003. Bürger können vom 5. Juni bis 5. Juli 2025 Anregungen einreichen.

Die Sissacher Fluh ist ein beliebtes Ausflugsziel. Links blickt man auf Sissach und rechts auf Itingen und die Jurahöhen.
Die Sissacher Fluh ist ein beliebtes Ausflugsziel. Links blickt man auf Sissach und rechts auf Itingen und die Jurahöhen. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Gemeinde Sissach mitteilt, schreibt das Gesetz vor, dass die kommunalen Zonenvorschriften etwa alle 15 Jahre überprüft und revidiert werden müssen, damit diese der aktuellen eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung entsprechen.

Die Sissacher Zonenvorschriften Siedlung sind aus dem Jahr 2003 und müssen deshalb aktualisiert werden.

Die Meinung der Bürger ist wichtig

Um die Interessen der Bevölkerung abholen zu können, ist eine öffentliche Mitwirkung vorgesehen. Interessierte sollen ihre Anregungen und Änderungsvorschläge einbringen können.

Rückmeldungen können im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung vom Donnerstag, 5. Juni 2025 bis zum Samstag, 05. Juli 2025 schriftlich per Post oder E-Mail eingereicht werden.

Die Entwürfe sind während dieser Zeit auf der Webseite der Gemeinde zu finden (unter der Rubrik «Neuigkeiten») und liegen gleichzeitig auf der Gemeindeverwaltung (in der Bauabteilung, zweites Obergeschoss) zur Einsicht auf.

Informationsanlass und Auskunftserteilung

Am Mittwoch, 11. Juni 2025, und Montag, 16. Juni 2025, jeweils von 15 Uhr bis 18 Uhr, bieten Gemeinderat und Planer eine Auskunftserteilung zur Mitwirkung an. Eine Teilnahme an der Auskunftserteilung ist bei der Bauverwaltung Sissach bis spätestens Dienstag, 10. Juni 2025, anzumelden.

Zudem ersucht die Gemeinde Sissach, spezifische Fragen/Themenbereiche zusammen mit der Anmeldung bekannt zu geben, damit konkret und umfassend darauf eingegangen werden kann.

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