Ettingen

Ettingen erinnert Nachtparker an die Meldepflicht

Nau.ch Lokal
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Am 17.06.2023 - 16:45

Wie die Gemeinde Ettingen mitteilt, ist das Nachtparken auf öffentlichem Grund gebührenpflichtig und muss angemeldet werden.

Dorfbrunnen an der Hauptstrasse in Ettingen.
Dorfbrunnen an der Hauptstrasse in Ettingen. - Nau.ch / Werner Rolli

Das Reglement hat zum Ziel, die Parkplatzsituation in Ettingen zu verbessern, indem die Gebührenpflicht dazu führt, dass vermehrt private Parkplätze genutzt werden.

Die generierten Gebühreneinnahmen werden das Budget für den Strassenunterhalt (Strassenmarkierungen, Signalisationen, Belagserneuerungen et cetera) entlasten.

Das Nachtparking ist meldepflichtig

Fahrzeughalter, welche ihre Fahrzeuge nachts auf öffentlichem Grund abstellen, sind angehalten, das Nachtparking bei den Einwohnerdiensten anzumelden.

Das Formular dazu ist auf der Gemeindewebseite unter «Formulare/Merkblätter» zu finden.

Wenn das Nachtparking nicht mehr benötigt wird, beispielsweise aufgrund eines Privatparkplatzes, muss dies mit demselben Formular inklusive allfälliger Beilagen abgemeldet werden.

Jegliche Adressänderungen sind umgehend den Einwohnerdiensten mitzuteilen.

Es werden regelmässige Kontrollen durchgeführt

Für das regelmässige Parkieren über Nacht von 24 bis 7 Uhr ist eine Gebühr in Höhe von monatlich 30 Franken zu entrichten.

Zwecks Bestimmung der Gebührenpflichtigen werden regelmässige nächtliche Kontrollen durchgeführt.

Hierbei werden die Kontrollschilder der auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellten Motorwagen erfasst und abgeglichen.

Der Nachweis für das Dauerparkieren liegt vor, wenn ein Fahrzeug bei den stichprobenartigen Kontrollen innert zwei Monaten mindestens dreimal in der Nacht auf öffentlicher Allmend gesichtet wurde.

Wird das Dauerparkieren nachgewiesen, wird eine Gebührenrechnung zugestellt

Die Fahrzeughalter erhalten anschliessend von der Gemeindeverwaltung automatisch die Gebührenrechnung zugestellt, wobei die Gebühren ab der ersten Feststellung erhoben werden.

Die Erstrechnung beinhaltet somit die Zeitperiode zwischen dem Datum der ersten Feststellung und dem Ende der aktuellen Abrechnungsperiode.

Ab der nächsten Abrechnungsperiode wird die Rechnung jeweils für sechs Monate (Januar bis Juni oder Juli bis Dezember) im Voraus gestellt.

Das Nachtparking kann bei Nichtnutzung wieder abgemeldet werden

Wird das Nachtparking innerhalb der im Voraus bezahlten Dauer nicht mehr benötigt und bei den Einwohnerdiensten abgemeldet, wird die bereits entrichtete Gebühr auf Gesuch hin ab dem Folgemonat anteilmässig und zinslos zurückerstattet, wenn das Motorfahrzeug in den Kontrollen während mindestens eines Monats nicht auf öffentlichem Grund gesehen wurde.

Dabei werden nur ganze Monate berücksichtigt.

Das Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund sowie die zugehörige Verordnung sind auf der Gemeindewebseite unter «Verwaltung/Reglemente» zu finden.

Die Einwohnerdienste stehen für Fragen zur Verfügung.

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