«Gratis zum Mitnehmen» auf öffentlichem Grund nicht erlaubt

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Leimental,

Oberwil BL erinnert: Mit «Gratis»-Zetteln abgestellte Gegenstände auf Trottoirs gelten rechtlich als Abfall und verursachen Aufwand sowie Entsorgungskosten.

Infokasten der Gemeindeverwaltung Oberwil.
Infokasten der Gemeindeverwaltung Oberwil. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Gemeinde Oberwil BL berichtet, möchten viele Leute gut erhaltene Gegenstände nicht wegwerfen, sondern weitergeben. Das ist nachhaltig, sinnvoll und ganz im Sinne einer lebendigen Dorfgemeinschaft.

Doch wenn Möbel, Kisten oder Haushaltsgeräte mit einem «Gratis»-Zettel auf dem Trottoir oder der Allmend abgestellt werden, entsteht unbeabsichtigt ein Problem: Auf öffentlichem Grund gilt dies rechtlich als illegale Abfallentsorgung.

Nicht selten bleiben die Gegenstände tagelang stehen – besonders dann, wenn Dinge deponiert werden, die nicht mehr brauchbar sind. Der öffentliche Raum wird dadurch zur Abstellfläche, Zufahrten werden erschwert und kommunale Fahrzeuge wie Wischmaschinen sind in ihrer Arbeit behindert. Was als gute Idee gedacht war, führt so zu Mehraufwand.

Aufwand und Kosten

Wird solches Material festgestellt, rückt der Werkhof aus. Die Mitarbeitenden sammeln die Gegenstände ein, trennen sie fachgerecht und organisieren die kostenpflichtige Entsorgung. Gleichzeitig klärt die Gemeindepolizei, wer verantwortlich ist.

Dieser zusätzliche Einsatz verursacht Aufwand und Kosten. Falls der oder die Verantwortliche eruiert werden kann, werden den Verursachenden die Kosten in Rechnung gestellt. Ansonsten muss die Allgemeinheit dafür aufkommen. Bussen und Entsorgungsgebühren können sich rasch auf Hunderte Franken belaufen.

Nachhaltige Alternativen – einfach und wirkungsvoll

Wer gut erhaltene Dinge weitergeben möchte, hat zahlreiche attraktive und legale Möglichkeiten. Brockenhaus: Viele Brockis nehmen gut erhaltene Waren gerne entgegen und bieten bei grösseren Räumungen sogar einen Abholservice an.

Online-Verkauf: Zum Beispiel Ricardo, Tutti oder Anibis – mit dem Hinweis «Abholung erforderlich». Kostenlose Weitergabe: «Nimms.ch» oder «Pikitup.ch»

Soziale Medien: Nutzung des Facebook-Marketplace oder entsprechender Facebook-Gruppen. Spenden: Kleidung und gut erhaltene Alltagsgegenstände nehmen gemeinnützige Organisationen gerne entgegen.

So finden viele Dinge unkompliziert ein neues Zuhause – ganz ohne Umweg über das Trottoir. Eine besonders schöne Gelegenheit zur Weitergabe noch brauchbarer Objekte bieten die Flohmärkte, die in Oberwil in diesem Jahr wieder am 29. August auf dem Eisweiher und am 14. November in der Wehrlinhalle (für Kinder) organisiert werden.

Hol- und Bringtag im Juni

Vom 5. bis 6. Juni 2026 können am Hohl- und Bringtag kleinere, gut erhaltene Gegenstände unkompliziert weitergegeben oder mitgenommen werden. Möbel sind über ein Brockenhaus oder Online-Plattformen zu vermitteln.

Für manche Dinge findet sich aber leider kein Abnehmer mehr, da sie defekt oder kaputt sind. In diesem Fall sollten sie korrekt entsorgt werden. Alle Informationen dazu sind im gedruckten Abfallkalender oder online auf der Gemeindewebseite (Stichwort Abfallkalender) zu finden.

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