Oberwil BL informiert zum Feuerwerk an Silvester
Leimental 30.12.2024 - 10:04
Das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern ist in der Gemeinde Oberwil nur am 31. Juli und 1. August sowie in der Nacht von Silvester auf Neujahr gestattet.
Wie die Gemeinde Oberwil BL mitteilt, ist das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern gemäss dem Polizeireglement der Gemeinde Oberwil nur an der Bundesfeier am 31. Juli und 1. August sowie in der Nacht von Silvester auf Neujahr gestattet. Wer gegen diese Bestimmung verstösst, kann mit einer Geldbusse bis zu 5000 Franken bestraft werden.
Beim Abbrennen von Feuerwerk ist auch auf die Nachbarschaft und die Umwelt gebührend Rücksicht zu nehmen. Personen und Sachen dürfen nicht gefährdet werden, und die auf der Verpackung vorgeschriebenen Sicherheitsabstände sind zwingend einzuhalten.