Elektronische Stimmen im Kanton Basel-Stadt wohl nicht zählbar

Wegen eines technischen Fehlers können elektronische Stimmen von Stimmberechtigten im Kanton Basel-Stadt wohl nicht gezählt werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Basel-Stadt können elektronische Stimmen wohl nicht ausgezählt werden.
- Das teilte die Staatskanzlei am Freitag mit.
- Das Probleme besteht bei der Verwendung der USB-Sticks.
Wegen eines technischen Fehlers können elektronische Stimmen von Stimmberechtigten im Kanton Basel-Stadt bei den Abstimmungen vom 8. März wohl nicht gezählt werden. Dies teilte die Staatskanzlei am Freitag mit.
Betroffen sind über 10'000 Auslandschweizerinnen und -schweizer, wie es heisst. Hinzu kämen 30 Stimmberechtigte, die aufgrund einer Behinderung zur elekronischen Stimmabgabe berechtigt seien.
In der elektronischen Urne hätten sich zur Zeit der Mitteilung rund 1800 Stimmen befunden, etwa 3,4 Prozent der bisher eingegangenen Voten.
Das Probleme besteht bei der Verwendung der USB-Sticks, die zur Entschlüsselung der Urne notwendig sind, wie es weiter heisst. Es bestehe keine Verbindung zum E-Voting-System der Schweizer Post und es deute nichts auf eine Manipulation durch Dritte hin.
Problem kann vermutlich nicht rechtzeitig behoben werden
Die Staatskanzlei bedauert den Vorfall, wie sie schreibt. Aktuell suche der Kanton mit Unterstützung der Post nach Lösungen, um die Urne zu öffnen. Derzeit gehe man jedoch davon aus, dass das Problem nicht rechtzeitig behoben werden könne.
Laut Mitteilung soll in einem nächsten Schritt dann die Ursache sorgfältig analysiert werden, um künftig solche Fehler zu verhindern. Der Kanton werde weiter informieren, sobald neue Erkenntnisse vorlägen.
Im Kanton Basel-Stadt befindet die Bevölkerung am 8. März über die Bundesvorlagen Bargeld-Initiative, SRG-Initiative, Klimafonds-Initiative und die Individualbesteuerung. Es stehen keine kantonalen Vorlagen zur Abstimmung.



