Baselbieter Landrat verabschiedet neues Prämienverbilligungssystem

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag das neue Prämienverbilligungssystem einstimmig verabschiedet. Einzig zum Mindestauszahlungsbetrag gab es einen Änderungsantrag.

Wie soll das neue Prämienverbilligungsystem im Kanton Baselland aussehen? Damit befasste sich der Landrat am Donnerstag. (Archivbild)
Wie soll das neue Prämienverbilligungsystem im Kanton Baselland aussehen? Damit befasste sich der Landrat am Donnerstag. (Archivbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die SP forderte, dass der Mindestauszahlungsbetrag auf 100 Franken gesenkt wird. Das Ziel war, dass einige tausend Familien doch noch Prämienverbilligungen erhalten und im neuen System nicht schlechter gestellt sind, wie Adil Koller (SP) sagte.

Dem entgegen mahnte Andreja Weber (FDP), dass bei einer Annahme jene mehr erhielten, die ohnehin am oberen Ende stünden – auf Kosten aller anderen Empfangsberechtigten.

Die GLP unterstützte den Antrag. Ihr Sprecher Manuel Ballmer kritisierte die Gegner von SVP und FDP, dass diese einerseits den Mittelstand entlasten wollten, hier aber genau das nicht unterstützen wollten. Grüne und EVP sprachen sich weitgehend gegen den Antrag aus. Die Mitte stimmte dagegen.

Die Abstimmung über den Antrag verlief mit 25 Ja- zu 57 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen. Ausser der SP und der GLP stimmten alle Parteien mehrheitlich dagegen.

Hintergrund des SP-Antrags war, dass beim von der Regierung vorgeschlagenen Mindestauszahlungsbetrag von 240 Franken rund 3000 Haushalte, die mathematisch Anspruch hätten, keine Verbilligung erhalten würden. Der Betrag wurde vom Kanton Solothurn übernommen, sei aber politisch einzuordnen, hatte die Finanzdirektion gegenüber der Kommission erklärt.

Die Revision des Systems sieht vor, dass grundsätzlich alle Anrecht auf Prämienverbilligungen haben. Ausgezahlt wird aber nur die Differenz zwischen der Referenzprämie und dem Eigenanteil, wie der Regierungsvorlage zu entnehmen ist. Dadurch gibt es keine fixen Anspruchsgrenzen mehr – sie ergeben sich aus der Berechnung.

Die Regierung geht davon aus, dass ab dem Jahr 2028 jährliche Kosten von mindestens 260 Millionen Franken auf den Kanton zukommen. Etwa die Hälfte davon würde der Bund tragen. Laut Vorlage würden die Kosten für den Kanton von rund 70 Millionen Franken im Jahr 2027 auf 126,3 Millionen Franken im Jahr 2028 steigen. Bei den Gemeinden soll es zu einer Entlastung im Bereich der Sozialhilfe kommen.

Die Bezugsquote wird sich von 19 Prozent auf etwa 38 Prozent verdoppeln, wie Florian Spiegel (SVP), Präsident der vorberatenden Finanzkommission in der ersten Lesung gesagt hatte.

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