«Autofreie Sonntage»: Baselbieter Initiative gescheitert!
Liestal 14.08.2024 - 11:42
Die Volksinitiative «Autofreie Sonntage» im Baselbiet ist rechtlich nicht zulässig. Das Volksbegehren sei nicht konform mit der Bundesverfassung.
Die im vergangenen März eingereichte Baselbieter Volksinitiative «Autofreie Sonntage» ist nicht rechtsgültig. Zu diesem Schluss kommt der Rechtsdienst der Regierung und des Landrats. Das Volksbegehren sei nicht konform mit der Bundesverfassung respektive Bundesrecht, teilte die Exekutive am Mittwoch mit.
Gemäss der Regierung ist der Kanton nicht dazu befugt, den motorisierten Verkehr auf seinem Hoheitsgebiet «per Rechtssatz» generell zu beschränken. Der Bund könne für alle oder einzelne Motorfahrzeugen zeitliche, für die ganze Schweiz geltende Fahrverbote erlassen.
Kantone haben begrenzte Befugnisse
Die Kantone dahingegen könnten einzig für bestimmte Strassen Fahrverbote, Verkehrsbeschränkungen und Anordnungen zur Regelung des Verkehrs aussprechen, heisst es. Zudem könnten die Kantone den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr nur dann vollständig verbieten oder zeitlich beschränken, wenn keine Durchgangsstrassen betroffen seien.
Die Regierung beantragt dem Landrat, das Volksbegehren als rechtsungültig zu erklären. Die Initiative «Autofreie Sonntage» war letzten März mit 1665 gültigen Unterschriften von einer politisch unabhängigen Gruppe aus Liestal eingereicht worden.
Die Initiative verlangt, dass die Baselbieter Regierung an vier Sonntagen im Jahr die Strassen von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr für Autos, Lastwagen und Motorräder sperrt.