Baselbieter Landrat bewilligt 16 Millionen Franken für Swiss TPH

Keystone-SDA Regional
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Liestal 31.10.2024 - 13:41

Der Baselbieter Landrat bewilligt 16 Millionen Franken für das Schweizerische Tropen- und Public Health-Institut.

Swiss TPH
Das Gebäude des Schweizerisches Tropen- und Public Health-Instituts (Swiss TPH) im Bachgraben in Allschwil. (Archivbild) - KEYSTONE/Georgios Kefalas

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag 16 Millionen Franken für das Schweizerische Tropen- und Public Health-Institut (Swiss TPH) bewilligt. Die Ausgabe gilt für die Leistungsperiode 2025 bis 2028. Der Entscheid fiel fast einstimmig mit 79 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Es handelt sich dabei um ein partnerschaftliches Geschäft. Der zweite Trägerkanton Basel-Stadt übernimmt weitere 16,7 Millionen Franken und damit einen höheren Anteil an diesem bikantonalen Globalbetrag. Die Abstimmung im Grossen Rat des Nachbarkantons steht noch aus.

Die Kernfinanzierung des Swiss TPH setzt sich aus Beiträgen von den beiden Kantonen, Bund und Universität Basel zusammen. Das Institut hatte bei den Trägerkantonen eine Erhöhung des Globalbeitrags von jährlich 0,5 Millionen Franken beantragt. Davon anerkannten beide Kantonsregierungen einen Mehrbedarf von knapp 0,18 Millionen Franken.

Fragen zur paritätischen Finanzierung

Jedoch wird nur Basel-Stadt für die kommende Leistungsperiode eine Erhöhung gewähren. Aufgrund seiner finanziellen Lage will der Kanton Basel-Landschaft nicht mitziehen und beim jährlichen Beitrag von 4 Millionen Franken bleiben.

Der Staatsvertrag sieht eine paritätische Finanzierung zwischen den beiden Basel vor, was diesmal nicht der Fall ist. Dieser Punkt hatte in der vorberatenden Bildungs-, Kultur- und Sportkommission für Diskussionen gesorgt, wie deren Präsidentin Anna-Tina Groelly (Grüne) vor dem Parlament zusammenfasste. So sei die Kommission der Meinung, dass sich hier um ein juristisches Spagat handle.

Zukunft des Staatsvertrags

Dies sei angesichts der finanziellen Lage für einmal in Ordnung, doch längerfristig müsse der Staatsvertrag angepasst werden. Eine Minderheit der Kommission hatte erfolglos Kürzungen vonseiten beider Kantonen verlangt, um das paritätische Prinzip beizubehalten, wie Groelly sagte.

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