Baselland will zweite Wiederholung der Anwaltsprüfung ermöglichen

Die Anwaltsprüfung soll im Kanton Baselland zwei Mal wiederholt werden können. Die Baselbieter Regierung hat eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt. Derzeit können erfolglose Kandidatinnen und Kandidaten die Prüfung nur einmal wiederholen.

Die bisherige Regelung mit nur einem Wiederholungsversuch erzeuge bei den Kandidierenden einen grossen Druck, schrieb die Regierung in ihrer am Mittwoch veröffentlichten Vorlage. Eine definitive Sperre für den Anwaltsberuf nach nur einer Wiederholung sei ein schwerer Eingriff in die Berufswahlfreiheit und erscheine unverhältnismässig.
Ein zweiter Wiederholungsversuch ist gemäss Vorlage in vielen anderen Kantonen wie Aargau, Luzern oder Zürich bereits üblich. Auch Basel-Stadt kündigte im September 2024 an, zwei Wiederholungen zulassen zu wollen.
Beide Basel sollen sich angleichen
Die Gesetzesänderung erfolge in Abstimmung mit dem Kanton Basel-Stadt, hiess es weiter. Ziel sei eine möglichst vergleichbare Ausgestaltung der Prüfungen in den beiden Nachbarkantonen. Deshalb sollen neu auch juristische Praktika, die mindestens sechs Monate in Basel-Stadt absolviert wurden, für die Zulassung in Baselland anerkannt werden.
Die Vorlage enthält auch eine Übergangsbestimmung mit Rückwirkung. Personen, die seit dem 1. Januar 2003 die Prüfung im zweiten Versuch nicht bestanden haben, sollen demnach einen weiteren Versuch erhalten können.
Mit der geplanten Änderung setzt die Regierung eine Motion von Landrat Alain Bai (FDP) um. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Februar 2027.






