Stadt Basel

Investitionen von 84,3 Millionen seit Beginn von Basler Wohnschutz

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Seit dem Inkrafttreten des Basler Wohnschutzgesetzes Ende Mai 2022 hat die Hauseigentümerschaft 84,3 Millionen Franken in Sanierungen investiert. Davon wurden 43 Millionen auf die Mieterinnen und Mieter überwälzt. Dies zeigt Auswertung der Zahlen durch den Basler Mieterverband (MV).

Bauen arbeiten
Insgesamt haben Hauseigentümerinnen und -eigentümer in den letzten vier Jahren unter dem Wohnschutzgesetz 84,3 Millionen Franken in Sanierungen investiert. - keystone

Im Durchschnitt haben die Mietparteien bei einer Sanierung im vereinfachten und umfassenden Verfahren einen Aufschlag von 82,6 Franken bezahlt, wie der Basler MV am Dienstag vor den Medien bekanntgab. Dabei stützte er sich auf die Zahlen aus den Dokumenten der Wohnschutzkommission der letzten vier Jahre – insgesamt zwölf gefüllte Ordner.

Der MV stellt eine Veränderung im Zuge der neuen Wohnschutz-Verordnung des Regierungsrats fest. Diese ist seit November 2025 in Kraft. Während die Mieterinnen und Mieter unter der vorherigen Verordnung im vereinfachten und umfassendem Verfahren im Durchschnitt einen Aufschlag von 65,8 Franken bezahlten, sind es neu 152,7 Franken. Betrachtet man nur die Sanierungen im umfassenden Verfahren, handelt es sich um einen Anstieg von 122,7 auf 262,5 Franken, wie aus der Auswertung hervorgeht.

Pascal Pfister, Co-Präsident des MV und Noch-Grossrat (SP), sagte, dass die neue Verordnung über ökologische Sanierungen hohe Aufschläge beim umfassenden Verfahren ermögliche. Über diesen Weg werde der Wohnschutz «ausgehöhlt». Entsprechend würden Investorinnen und Investoren das vereinfachte Verfahren zunehmend meiden und vermehrt auf das umfassende Verfahren setzen. Dessen Anteil bei den Sanierungen stieg von 6,6 auf 21,4 Prozent, wie die Zahlen weiter zeigen.

Sanierungen ohne Aufschläge, also via Meldeverfahren, machen rund die Hälfte aus. Es handelt sich um 1108 von 2105 Wohnungen seit Inkrafttreten des Gesetzes. Sanierungen ohne Aufschläge bleiben auch unter der neuen Verordnung mit rund 51,2 Prozent in der Überzahl.

Mit der Teilrevision der Wohnraumschutzverordnung erhöhte der Kanton den Überwälzungssatz bei ökologischen Sanierungen. Bei umfassenden Bewilligungsverfahren müssen Gesuchstellende zudem nachweisen, dass sie die Betriebsenergie um mindestens 15 Prozent senken. Dies ist als Anreiz für ökologische Massnahmen gedacht. Mit der neuen Verordnung wollte Regierungspräsident Conradin Cramer (LDP) Sanierungen wieder attraktiver machen. Er setzte damit mehrere Motionen aus dem Grossen Rat um, die Lockerungen beim Wohnschutz forderten.

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