Basel: Pyro-Chemikalien in der Wohnung – Mann (31) verurteilt

Ein Mann, der unter Schizophrenie und Drogenabhängigkeit leidet, musste sich vor Gericht verantworten. Er hortete Chemikalien und schlug einen Pfleger.

Das Wichtigste in Kürze
- Vor dem Basler Strafgericht stand ein 31-jähriger Mann.
- Er ist psychisch krank und nimmt Drogen.
- Weil er bei sich zuhause illegal Chemikalien lagerte, wurde er verurteilt.
12 Monate bedingt: Diese Strafe erhielt ein 31-jähriger Mann, der sich vor dem Basler Strafgericht verantworten musste.
Zuvor war er mehrfach auffällig geworden. Im Jahr 2019 schlug er einen Pfleger der Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) mehrfach.
Darüber hinaus fand man etwa ein Jahr später in seiner Kleinhüninger Wohnung nicht nur eine Waffe, sondern auch mehrere Chemikalien.
«Es war Neugierde»
Karbid, Magnesiumpulver, Phosphor, Silbernitrat und Schwefel gingen den Behörden ins Netz, wie die «bz Basel» schreibt. Auch ein Rohr war dabei, womit für eine Rohrbombe nur noch eine Sim-Karte, ein Zünder sowie Sprengstoff gefehlt hätten.
Der 31-jährige leidet schon seit Jahren an paranoider Schizophrenie. Ebenso machte er schon mehrfach einen Drogenentzug durch. Dass er tatsächlich eine Rohrbombe erstellen wollte, bestreitet er vor Gericht.
«Es war Neugierde. Ich wollte mit Feuerwerk herumexperimentieren, Farben entstehen lassen und so», sagte er laut «bz Basel». Es habe sich um ein «Bastelprojekt» gehandelt.

Die Verteidigung plädierte darauf, dass der Beschuldigte gar nicht fähig gewesen sei, mit den Stoffen Sprengstoff herzustellen beziehungsweise zu zünden. Somit seien sie ungefährlich gewesen.
Drogen wurden auch gefunden. Aufgrund unter anderem seiner Abhängigkeit reduzierte das Gericht jedoch das eigentlich dafür vorgesehene Strafmass. Eine Ausnahmebestimmung macht es möglich.
Vonseiten der Staatsanwaltschaft wurden 19 Monate bedingt gefordert, genauso wie eine stationäre Massnahme von unbestimmter Dauer.
So urteilte das Gericht
Am Ende entschied sich das Gericht gemäss «bz Basel» für 12 Monate und verzichtete auf die stationäre Massnahme. Das Rückfallrisiko sei gering. Seit Ende 2020 ist er nicht mehr strafrechtlich aufgefallen.
Zur Verurteilung kam es wegen der Verstösse gegen das Sprengstoff-, Waffen- und Betäubungsmittelgesetz. Bei den Schlägen gegen den Pfleger wurde eine Schuldunfähigkeit festgehalten.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Der Verurteilte trat letzte Woche einen stationären Drogenentzug an.





