Baselland: Frau «tötet» Halbbruder – wegen zwei Arbeitsfehltagen

Dennis Kittler
Dennis Kittler

Liestal 15.10.2024 - 10:25

Weil sie Konsequenzen in ihrem Job fürchtete, hat eine Frau eine Todesanzeige für ihren Halbbruder gefälscht. Damit begründete sie ihrem Chef zwei Fehltage.

Zeitung Todesanzeige
Eine Frau aus dem Kanton Baselland hat eine Todesanzeige für ihren Halbbruder gefälscht, um damit zwei Fehltage zu begründen. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Frau aus dem Kanton Baselland hat den Tod ihres Halbbruders vorgetäuscht.
  • Damit wollte sie gegenüber ihrem Arbeitgeber zwei Fehltage rechtfertigen.
  • Die 25-Jährige befürchtete wegen ihres Fehlens arbeitsrechtliche Konsequenzen.
  • Die Staatsanwaltschaft verhängte nun wegen Betrugs einen Strafbefehl.

Weil sie Probleme mit ihrem Arbeitgeber wegen zweier Fehltage vermeiden wollte, hat eine 25-jährige Frau den Tod ihres Halbbruders vorgetäuscht. Die Angestellte aus dem Kanton Baselland setzte dafür eine gefälschte Todesanzeige auf, wie «20 Minuten» berichtet.

Wegen Betrugs hat die Baselbieter Staatsanwaltschaft gegen die Frau nun einen Strafbefehl ausgestellt. 1240 Franken Busse und Gebühren muss sie zahlen. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 1200 Franken.

Freie Tage in bestimmten Fällen vom Gesetz vorgesehen

Der Fall ereignete sich im Herbst 2023. Den angeblichen Tod des Halbbruders schob die Frau offenbar vor, um zwei Fehltage bei ihrem Arbeitgeber zu begründen. Es hätten wohl arbeitsrechtliche Konsequenzen gedroht.

Rechtlich stehen Arbeitnehmern für besondere Anlässe Freistellungen von der Arbeit zu. Dies gilt etwa für Hochzeiten, die Geburt eines Kindes oder den Tod nahestehender Menschen.

Hast du bei der Arbeitszeit schon einmal getrickst?

Letzteres wollte sich die Frau dem Strafbefehl zufolge zunutze machen. Der Arbeitgeber machte laut «20 Minuten» einen Schaden von 7000 Franken geltend, der durch die zwei Fehltage entstanden sein soll. Mit Blick auf diesen Vorwurf wurde das Unternehmen, wo die Frau nicht mehr arbeitet, auf den Zivilweg verwiesen.

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