Basler Kantonslabor verbietet 17 Produkte aus Barber-Shops

Das Basler Kantonslabor verbietet 17 Kosmetikprodukte aus Barber-Shops, da 56 Prozent der getesteten Proben Mängel aufwiesen.

Das Basler Kantonslabor hat für 17 Kosmetikprodukte aus Barber-Shops in der Nordwestschweiz ein Verkaufs- und Verwendungsverbot ausgesprochen. Bei insgesamt 31 von 55 untersuchten Proben gab es Beanstandungen. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 56 Prozent.
Gründe für die 17 Verkaufsverbote waren unter anderem Grenzwertüberschreitungen von Konservierungsstoffen oder der Einsatz verbotener Duftstoffe, wie das Kantonslabor am Freitag im Rahmen einer gemeinsamen Kampagne den Kantonen Aargau, Baselland, Bern und Solothurn mitteilte.
Zudem fehlte bei 15 Produkten die Deklaration von Duftstoffen, Konservierungsmitteln oder weiterer Inhaltsstoffe. Auch fehlende Warnhinweise und abgelaufene Mindesthaltbarkeitsdaten wurden beanstandet.
Ein besonders krasser Fall einer fehlenden Deklaration stellten die Kontrolleure gemäss Mitteilung bei einer Bartfarbe mit der Aufschrift «Natural color lasting» fest, bei der auch hohe Mengen Anilin gefunden wurden.
Gefährliche Schönheitspflege
Beim grössten Teil der kontrollierten Proben in Barbers-Shops in den Kantonen Aargau, Baselland, Basel-Stadt, Bern und Solothurn handelte es sich um Produkte für die Pflege, das Styling sowie für die Reinigung der Bart- und Kopfhaare.
Die Untersuchungsergebnisse der Regio-Kampagne würden leider die Erfahrungen der letzten Jahre bestätigen, dass die in den Barber-Shops angewendeten und verkauften Produkte die rechtlichen Anforderungen nur ungenügend einhalten würden, heisst es weiter. Der Anteil Verkaufsverbote wegen Grenzwertüberschreitungen sei mit 31 Prozent «viel zu hoch».